Honig-Urteile ohne Ende

Landwirtschaft

Imker kritisieren BVerwG

Am Donnerstagabend hat das Bundesverwaltungsgericht keine Klärung für Imker gefunden, ihren Honig vor gentechnisch verändertem Mais zu schützen.

Anhängig war die Revision mehrerer Imker, die einen wirksamen Schutz ihres Honigs vor Pollen aus gentechnisch verändertem Mais beanspruchen. Die Geschichte ist lang und fand auf europäischer Ebene ein Pollen-Urteil beim Europäischen Gerichtshof, dass gegen dem Verständnis der EU-Kommission liegt [1]. Während sich die Experten uneins sind, ob Pollen Zutat oder Bestandteil von Honig sind, gerät die grundlegende Auseinandersetzung über die grüne Gentechnik in den Hintergrund. Damit auch die Frage, ob die Imker Schadenersatz erhalten können oder nicht. Diese Antwort hätte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG) geben können.

Das Urteil stellt einmal fest, dass die Frage der Verkehrsfähigkeit des Honigs durch das europäische Urteil „nicht mehr im Streit“ ist. Die Vorinstanzen haben zudem die Klage auf Feststellung abgewiesen, dass die Imker im Falle eines neuerlichen Anbaus „Anspruch auf weitergehende Schutzmaßnahmen“ gegen Verunreinigungen haben. Jetzt hat das BVerwG entschieden, dass es höchst unwahrscheinlich ist, dass auf dem Versuchsgut Mais angebaut wird, der nicht für Lebensmittel zugelassen ist. Vor dem Hintergrund eines neuen Genehmigungsantrags geht das Gericht davon aus, dass der Mais erst wieder angebaut wird, wenn sich die Genehmigung als Lebensmittel auch auf Pollen erstreckt.

Reaktionen

Die Imker kritisieren das Urteil, weil es sich um die Grundsatzentscheidung eines Schadensersatzes „gedrückt“ hat. Ein breites Bündnis europäischer und deutscher Imker sowie der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) haben damit nicht klären können „wie Imker und andere Lebensmittelerzeuger geschützt werden können, wer die Risiken trägt und wie weit die Vorsorgepflicht der Behörden reicht“, erklärte Anwalt Dr. Achim Willand.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium vertrat die Auffassung, dass Schutzvorkehrungen für die Imkerei die Forschung mit gentechnisch veränderten Pflanzen nicht gefährden darf. Peter Röhrig vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft sieht die Wahlfreiheit der Verbraucher gefährdet, GVO-freien Honig kaufen zu können. Weil die Imker sich in ihren Grundrechten verletzt sehen, erwägen sie den Gang zum Bundesverfassungsgericht.
Umweltexpertin Eva Bulling-Schröter von der Fraktion Die Linke: „Das ist ein schwarzer Tag für alle Imker sowie für Verbraucher, die sich vor genmanipulierten Pflanzen schützen wollen. Wieder einmal hat sich gezeigt, dass es ein Nebeneinander von gentechnisch veränderten Pflanzen und normaler Landwirtschaft nicht geben kann.“
Auch die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD, Elvira Drobinski-Weiß, kritisiert das Urteil: „Verbraucherinnen und Verbraucher wollen keine Gentechnik im Honig. Aber wo gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden, wird die Imkerei nicht ausreichend gegen mögliche Verunreinigungen geschützt“. Bis hinauf auf die europäische Ebene sei nichts für den Schutz der Imker getan worden.

Lesestoff:

BVerwG 7 C 13.12

[1] Pollen im Honig: Zutat oder Bestandteil?

roRo

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