Hühner hier – mobil dort

Landwirtschaft

Nur nach Bauordnung hier, einfach so, dort

Das Hühnermobil ist ein Lieblingsstall der Verbraucher. Die Legehennen laufen vor der komfortablen Hühnerbehausung durch hohes Gras. Ist noch ein Hahn dabei, haben Füchse keine Chance, weil der die Hennen warnt. Doch steht der Umsetzung ein Durcheinander der Genehmigungen entgegen, wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in einer Antwort an die agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion Kirsten Tackmann darlegt.

Wie andere Ställe zur Haltung von Nutztieren unterliegen auch die mobilen Hühnerställen Genehmigungen nach Tierschutz, Bau- und Umweltrecht. Die Erfordernis für das Baurecht ist einfach. Nach §35 (Absatz 1 Nummer 1) sind die Hühnermobile nach dem Bauplanungsrecht auf jeden Fall für den Außenbereich zulässig, sofern sie von einem landwirtschaftlichem Betrieb dienen.

Ob sie baurechtlich genehmigungspflichtig sind, darin sind sich die Bundesländer uneins. In einigen Bundesländern sind sie genehmigungspflichtig, in anderen sind sie befreit, sofern sie bestimmte Auflagen zur Größe oder Versatzzeit erfüllen. Eine bundesweite Übersicht über die verschiedenen Genehmigungsregelungen gibt es nicht.

Nach dem Umweltrecht sind Hühnermobile nicht genehmigungsbedürftig. Sie müssen lediglich nach § 22 des Bundes-Immissionschutzgesetzes umweltfreundlich betrieben werden. Der aktuelle technische Stand ist dafür bereits ausreichend. Allerdings müssen künftige Betreiber sich im Detail noch nach besonderen Ländervorgaben erkundigen.

Roland Krieg

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