1507-Mais und individuelle GVO-Zulassung

Landwirtschaft

EU-Umweltrat entscheidet am 13.12. über GVO-Mais

Das Saatgutunternehmen Pioneer hatte 2007 gegen die EU-Kommission wegen „Untätigkeit“ geklagt. Das Unternehmen hatte sechs Jahre zuvor einen Zulassungsantrag zum gentechnisch verändertem 1507-Mais eingereicht, ohne das etwas passierte. Der Europäische Gerichtshof gab diesen September dem Saatgutunternehmen Recht. Daraufhin reagierte die Kommission am Mittwoch und hat gleich zwei Entscheidungen dem EU-Rat überstellt, die am 13. Dezember fallen sollen. Die zweite Entscheidung ist die Variante, dass Mitgliedsländer einzeln und unabhängig voneinander gentechnisch veränderte Pflanzen zulassen können. Beide Überstellungen sind als Empfehlung der Kommission zu verstehen.

Flickenteppich Zulassung

Weil die EU keine Lösung für einen einheitlichen Rahmen über die Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen finden kann, schlug sie 2010 vor, die Länder sollten das jeweils eigenständig erlauben. Dem folgte das Europaparlament [1], ohne das dieses bislang abschließend geklärt wurde. Eine Minderheit im Rat blockiert die Entscheidung. Nächster Anlauf im Dezember.

1507-Mais, SmartStax und Mon 810

Hinter dem Kürzel verbirgt sich ein Mais, der resistent gegen das Pflanzenschutzmittel Glufosinat ist. Wegen dessen Handelsnamen „Liberty“ wird diese Resistenz auch als „Liberty-Link“ bezeichnet. Gleichzeitig ist der Mais auch gegen Schmetterlingslarven des Maiszünslers resistent. Das entsprechende Cry 1F-Protein wird während der gesamten Vegetationsperiode und in allen Pflanzenteilen produziert. Das Gen für dieses gegen Fraßinsekten wirkende Gift stammt aus dem Bacillus thuringiensis (Bt). Der Verkauf als Futter- und Lebensmittel ist genehmigt, der Anbau noch nicht.
Es geht auch um den Mais SmartStax, der als „Supermais“ zwei gentechnisch veränderte Maissorten kombiniert. Damit ist er gegen mehr Unkrautmittel und gegen mehr Schadinsekten resistent. Als Drittes empfiehlt die Kommission Pollen von Mon 810 als Bestandteil in Lebensmittel zuzulassen. Nächster Anlauf im Dezember.

Appell an den Bund

Mit den Entscheidungen habe die Kommission „jegliche Sensibilität vermissen lassen“, kritisierte Martin Häusling, der für die Grünen im Europaparlament sitzt: „Das ist ein klares Zeichen gegen den Willen der Bevölkerung und eine Absage an den vorsorgenden Verbraucherschutz. Die Entscheidung ist umso erschreckender, als sie kurz vor den Europawahlen stattfand. Sie widerspricht damit meinem Demokratieverständnis.“ Da der 1507-Mais auch das Insektengift ohne Anwesenheit der Maiszünslerlarve produziert, sei das Risiko nicht abwägbar.
Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), erinnert trotz der fortlaufenden Positivbeurteilungen durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA den EU-Umweltministerrat aus dem Jahr 2008, der im Prüfverfahren über den 1507-Mais Lücken festgestellt hat.
Der Anbau von Pflanzen, die gegen Pflanzenschutzmittel resistent sind, ziehe eine erhöhte Anwendungsintensität nach sich. Der Maiszünsler lasse sich auch mit vernünftigen Fruchtfolgen und einer guten Bodenbearbeitung kontrollieren. Der Bund solle die Entscheidung verhindern.

Lesestoff:

[1] EU vergrößert den GVO-Flickenteppich

Roland Krieg

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