7-Tage-Frist für Ohrmarken bleibt

Landwirtschaft

Bund will 7-Tage-Frist nicht verlängern

Damit die Rückverfolgbarkeit von Rindern funktioniert, müssen Betriebsleiter spätestens nach sieben Tagen ihren Kälbern Ohrmarken einsetzen. Vor allem Kleinbetriebe in der Erntezeit haben nach der CDU-Abgeordneten Ronja Schmitt Probleme, diese 7-Tage-Frist einzuhalten. Die Bundesregierung will aber die EU-Vorgabe 1760/2000 nicht ändern, weil die frühzeitige Kennzeichnung ein Wesentlicher Pfeiler der Rückverfolgbarkeit im Tierseuchenfall ist.

Das Überschreiten der 7-Tage-Frist ist mit Sanktionen im Rahmen der Cross-Compliance-Regeln verbunden. Die landwirtschaftlichen Direktzahlungen können je nach Schwere des Verstoßes zwischeneinem und fünf Prozent gekürzt werden. Der Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit nach der Viehverkehrsordnung. Im geringfügigen Fall kann eine Verwarnung ausgesprochen werden. Die Bundesregierung will sich bei der EU für verhältnismäßige Sanktionen einsetzen. „Verstöße, bei denen auf Seite des Landwirtes weder Fahrlässigkeit noch Vorsatz vorliege, werden nicht sanktioniert“, betont Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium Peter Bleser.

roRo

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