IGM will keine veränderten Lieferverträge

Landwirtschaft

„Eingriff in die bäuerlilche Selbstverwaltung“

Der in Brüssel auf dem Tisch liegende Vorschlag, bei Milchlieferverträgen Mengen und Preis festzusetzen [1], hat die Interessengemeinschaft Milch (IGM) am Donnerstag zu einer Klarstellung gezwungen.  

Kern der genossenschaftlichen Struktur ist die Miteigentümerschaft der Landwirte, „die in demokratischen Verfahren die Unternehmensstrategie mit bestimmnen und insbesondere die in Satzung und Anlieferungsverordnung festgelegten Liederbedingungen selbst regeln“, teil der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) mit. Brüssel will den Mitgliedsländern erlauben, den Artikel 148 der Gemeinsamen Marktordnung, der Regeln zu den Milchlieferungen beinhaltet ändern. „Soweit ein Mitgliedstaat den Abschluss schriftlicher Verträge vorschreibt, soll darin auch verbindlich eine Übereinkunft zu Mengen und Preisen für eine bestimmte Liefermenge getroffen werden können. Ein solch praxisferner Ansatz wird insbesondere in Krisenphasen keinen positiven Effekt auf den Gesamtmarkt haben, unterstreicht die IGM. Des Weiteren soll ergänzt werden, dass ein einzelner Landwirt oder eine Erzeugerorganisation, sofern der betreffende Mitgliedstaat keinen Abschluss schriftlicher Verträge vorschreibt, einen solchen Kontrakt individuell von seinem Abnehmer verlangen kann. In einigen Fachmedien wurde dargestellt, dass dies auch innerhalb von Genossenschaften gelten soll. Dies ist jedoch nicht zutreffend. Die von vornherein vorgesehene Ausnahme der Genossenschaften wurde in den Kompromisstext aufgenommen.“

Die IGM, vertreten über den DRV, fortdert „nur wirtschaftsgetragene Modelle“.

Lesestoff:

[1] Absatz: Künftig noch besser: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/milchforum-in-polen.html

Braucht die Milchwirtschaft einen Branchenverband: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/braucht-die-milchwirtschaft-einen-branchenverband.html

roRo

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