Illegale PSM
Landwirtschaft
Jahresbericht Pflanzenschutz-Kontrollprogramm
Über ein Viertel der kontrollierten Verkaufsstellen für Pflanzenschutzmittel haben im Jahr 2006 Produkte angeboten, die zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zugelassen oder nicht aktuell gekennzeichnet waren, teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zur Veröffentlichung des Berichtes mit.
Haus- und Kleingärten im Visier
Zwei Drittel der beanstandeten Betriebe handelten mit Pflanzenschutzmitteln für Haus- und Kleingärten. Für die Überwachung der Vorschriften sind die Bundesländer zuständig. Das BVL koordiniert die Kontrollen und gibt jährlich einen zusammenfassenden Bericht heraus. 2006 wurden 2.991 Handelseinrichtungen und 6.036 Betriebe der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft kontrolliert. Rund 17 Prozent der Betriebe hatten den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln nicht oder nur unvollständig angezeigt. In sieben Prozent der Betriebe war das Personal nicht wie vom Gesetzgeber gefordert ausgebildet und bei fünf Prozent wurden Mängel bei der Pflicht zur Beratung von Kunden festgestellt. Bei zehn Prozent der kontrollierten Betriebe waren Pflanzenschutzmittel, Pflanzenstärkungsmittel oder Zusatzstoffe frei zugänglich, die nicht n der Selbstbedienung angeboten werden dürfen.
Zweckentfremdung
Die Anwendung eines Pflanzenschutzmittels ist stets nur in bestimmten Kulturen und zu bestimmten Zwecken zulässig. Bei rund vier Prozent der Kontrollen war das angewandte Mittel für den Zweck nicht zulässig. Größtenteils handelt es sich dabei um Pflanzenschutzmittel, die in Deutschland zwar zugelassen sind, jedoch nicht für diese Kulturen. 4,1 Prozent der Anwender hielten die vorgeschriebenen Mindestabstände zu Gewässern oder andere Anwendungsbestimmungen nicht ein. Rund zwei Prozent der überprüften Anwender konnten die vorgeschriebenen Sachkunde nicht nachweisen.
Auf Straßen, Wegrändern, Hof- und Betriebsflächen und anderen nicht land- und forstwirtschaftlich genutzten sowie gärtnerisch genutzten Flächen dürfen Pflanzenschutzmittel nur mit behördlicher Genehmigung angewendet werden. Auf die Einhaltung dieser Bestimmungen wurden 908 gewerbliche und private Flächen überprüft. Bei rund einem Viertel dieser Flächen wurde festgestellt, dass Pflanzenschutzmittel ohne behördliche Genehmigung angewendet worden waren.
Lesestoff:
Den Bericht des BVL können Sie unter www.bvl.bund.de einsehen. Der Verkauf nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel ist nicht neu und es werden immer wieder stärkere Sanktionen gefordert. Die derzeit laufende Harmonisierung des Pflanzenschutzrechtes in der EU könnte einige der Probleme lösen helfen.
VLE