iLUC verschoben
Landwirtschaft
Umstrittene iLUC-Anrechnung verschoben
Indirekte Landnutzungsänderungen im Regenwald durch den Anbau von heimischen Energiepflanzen klingen zwar plausibel, sind aber alles andere als nachgewiesen. Die EU macht es sich mittlerweile nicht leichter, die anfangs mit Elan vorgetragenen Auswirkungen auf ein niedrigeres politisches Niveau herunter zu transformieren. Es wurden Werte verfasst, die aber nur noch für iLUC-Berichte relevant sein sollen. Am Donnerstag ist ein geplanter Vorstoß im EU-Umweltministerrat gescheitert. Die nächste EU-Präsidentschaft Griechenlands muss eine Lösung für einen neuen Weg finden.
Sieben Prozent zu hoch
Der EU-Ministerrat scheiterte an der Formel, wie hoch der Biosprit im konventionellen Treibstoff vorhanden sein darf. Die EU-Kommission hatte erst jüngst die Beimischungsquote auf fünf Prozent halbiert. Das Parlament fand bei sechs Prozent seine Kompromissformel. Dem Vorschlag der litauischen Ratspräsidentschaft von sieben Prozent verweigerten sich Belgien, Dänemark, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Die Länder hätten unterhalb des Schwellenwertes jeden Wert festlegen können, der für die Erreichung des Zehn-Prozent-Zieles für erneuerbare Energien im Verkehrssektor beitragen kann.
Die Umweltorganisationen begrüßen die Verschiebung der iLUC-Direktive. Für Oxfam hätte das Heraufsetzen der Quote eine zusätzliche Anbaufläche von 68 Millionen Hektar bedeutet. Für den NABU sei die Verschiebung „allemal besser als ein fauler Kompromiss zu Lasten von Umwelt und Ernährungssicherung.“ Klimareferentin Anika Schroeder von MISEREOR findet zwar auch die fünf Prozent schon zu hoch, sagte aber: „Die Biospritpolitik der EU und Deutschlands erhöht Nahrungsmittelpreise und den Druck auf knappes Land in Entwicklungsländern. Sie trägt zudem kaum bis gar nicht zum Klimaschutz bei. Das Mindeste wäre jetzt, an der von der EU-Kommission im Dezember vergangenen Jahres vorgeschlagenen Deckelung des Nahrungsmittelanteils von 5 Prozent im Sprit festzuhalten".
Chance für mehr Grundlagenforschung
Agrarverbände hingegen begrüßen die Verschiebung aus anderer Sicht. Wolfgang Vogel, Vorsitzender der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP), wertet die Entscheidung als „positives Signal“ für eine intensivere Befassung mit der wissenschaftlichen Grundlage für iLUC: „„Die bisher vorliegenden Erkenntnisse zu iLUC eignen sich nicht als Grundlage für eine weitreichende Kehrtwende in der EU-Biokraftstoffpolitik. Daher ist die sowohl von vielen Abgeordneten des Europäischen Parlamentes als auch von einigen Mitgliedstaaten vorgebrachte Kritik an der Berichterstattung mit iLUC-Maluswerten bei der Treibhausgas-Bilanzierung mehr als berechtigt.“
Das sieht auch der Bundesverband der Deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBE) so. Dietrich Klein, Geschäftsführer des BDBE: „„In den jetzt anstehenden weiteren Beratungen sollte der Rat diese sinnlose Berichterstattung ablehnen. Die EU-Kommission sollte aufgefordert werden, in einem gesonderten Richtlinienvorschlag eine gesetzliche Methodik zur Ermittlung der Effekte indirekter Landnutzungsänderungen vorzulegen, sobald die Grundlagenforschung abgeschlossen ist und die wissenschaftlichen Ergebnisse tatsächlich belastbar sind.“
Lesestoff:
Roland Krieg