Imker Bablok legt Verfassungsbeschwerde ein

Landwirtschaft

Honig und Gentechnik weiter vor Gericht

Zunächst einmal freuten sich die Imker über das „Honig-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofes, der dem Augsburger Imker Karl-Heinz Bablok bescheinigte, dass Honig Kennzeichnungspflichtig ist, enthalte er Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen [1]. Schadensersatz hat er jedoch noch nicht bekommen. Im letzten Jahr und scheiterte er mit einer Klage gegen den Freistaat Bayern für Schutzrechte für seinen Honig vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig [2]. Jetzt geht es in die nächste Runde.

Bablok hat Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt und will damit Schutzmaßnahmen für die Imker beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen erzielen. Es fehle in Deutschland noch immer eine gesetzliche Regelung zum Schutz der Imker und Bienen, damit Einträge von vornherein vermieden werden. „Das elementare Interesse von Imkern, naturreinen und gentechnikfreien Honig zu erzeugen, bleibt damit unberücksichtigt“, teilte der Deutsche Imkerbund (DIB) am Mittwoch mit.

„Eine Koexistenz beim GVO-Anbau und Bienenhaltung ist nur möglich, wenn ausreichend Schutzabstände zu Bienenständen gesetzlich festgelegt werden“, betont DIB-Präsident Peter Maske. Thomas Radetzki, Vorstand vom Imkerverein Mellifera, ergänzte: „Es ist unerträglich, dass sich nicht nur das Bundesverwaltungsgericht, sondern auch die Bundesregierung darum drückt, Imkern und generell der Lebensmittelwirtschaft Rechtssicherheit zu geben. So bleibt uns Imkern keine andere Wahl, als vor dem Bundesverfassungsgericht um den Schutz unserer Produkte und Bienen zu kämpfen.“

Lesestoff:

[1] Kleine Bienen, große Politik

[2] Imker kritisieren BverwG-Urteil

roRo

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