Imker fordern Honigkennzeichnung

Landwirtschaft

Honig-Urteil macht es den Imkern nicht leichter

Der Europäische Gerichtshof hat den Imkern zwar einen Anspruch auf Entschädigung zugestanden, sind Pollen aus gentechnisch veränderten Pflanzen im Honig vorhanden, aber leichter gemacht hat das Urteil das Imkerleben nicht.

„BMELV laviert um Kontrollen herum“

Nach Rechtsanwalt Hanspeter Schmidt trifft das Bundeslandwirtschaftsministerium jedoch keine Entscheidungen, das Urteil für die Imker umzusetzen. In einem Verbändegespräch habe das Ministerium dargelegt, dass es nicht von einer Kontamination ausgehe. Da es keine EU-weiten Gemeinschaftskontrollen gebe, reiche es, wenn die Bundesländer die Abfüllbetriebe und nicht den Honig in den Geschäften kontrolliere und falls Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen gefunden würden, sei eine Warnmeldung über das europäische Schnellwarnsystem nicht notwendig, da keine Gesundheitsgefahr bestehe.
Das Honig-Urteil habe neue Fragen aufgeworfen. Nach Schmidt sei nicht klar, auf welche Bezugsgröße sich ein Wert beziehe. Soll er einen Prozentanteil des gleichen Pollen widerspiegeln oder sich auf die Gesamtheit aller vorhandenen Pollen im Honig beziehen? Oder müsse der Wert den Volumenanteil zum Honig beziffern?

Analytik

Das Bremer Labor Quality Services International (QSI) beschäftigt sich seit 1954 mit der Qualität von Honig und analysiert seit einiger Zeit diesen auf Anteile gentechnisch veränderter Pollen. Das ist alles andere als leicht beschreibt Gudrun Beckh von QSI.
In einer ersten von drei Analysestufen suchen die Analytiker nach bekannten Markern wie 25S, NOS und FMV. Das sind Referenzsequenzen, die in Pollen eingebaut wurden. Sind keine Spuren vorhanden, dann ist der Honig vermarktungsfähig. Falls allerdings die Geräte die Marker anzeigen, dann schauen die Analytiker genau nach, um welche Gensequenzen es sich handelt. Die Bremer können dafür auf eine internationale Pollendatenbank zurückgreifen, die bestimmte Pollenmuster geografisch zuordnen kann. Danach prüfen sie, ob die gentechnisch veränderte Sequenz in Europa zugelassen ist oder nicht. Das entscheidet dann über die Vermarktungsfähigkeit.
Doch auch dieses Prozedere beherbergt Fallstricke: Zum einen gibt es „falsche Positivanalysen“ in der DNS-Sequenzen. Die Analytiker müssen beim Cauliflower Mosaik Virus zwischen dem natürlichen Virus und seiner Tätigkeit als Promotor für das Einschleusen gentechnisch veränderter Sequenzen unterscheiden.
Doch selbst wenn Ergebnisse über die DNS-Menge vorliegen, gibt es nach Beckh keine Referenzwerte zum Anteil des Pollens, der ursprünglich in der Honigprobe vorhanden ist. Das heißt, wenn Gensequenzen gefunden wurden, gibt es keinen verlässlichen Wert über den Prozentanteil gentechnisch veränderten Pollens im Honig. Außerdem müssten Pollen, die nicht im Nektar vorhanden waren wieder heraus gerechnet werden, erläutert Beckh.

Anbaudatenbanken

Alles in allem haben die Imker nach wie vor einen schweren Stand, ihren Kunden Honig ohne spuren gentechnisch veränderter Pflanzen zu verkaufen. Nur Deutschland und Chile haben Datenbanken, aus denen ersichtlich ist, wo gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden. Das ist nach Walter Haefeker vom Deutschen Berufs und Erwerbs Imker Bund allerdings Voraussetzung für ein exaktes Labelling, das er für den weltweit gehandelten Honig verlangt. Neben einem öffentlichen Register fordert Haefeker ein Monitoring des GVO-Anbaus und Nulltoleranz bei Saatgut. Importeuer müsse kontaminiertem und nicht kontaminiertem Honig trennen und auf Sauberkeit der Transportbehälter achten.
Wie in Mexiko als einem der wichtigsten Exportländer für Honig werden auch in Chile und Argentinien gentechnisch veränderte Pflanze angebaut. Imker sollten nach Ulrich Bröker von APICON Organic Apiculture Consulting Services die Rückverfolgbarkeit auf einem Label dokumentieren. Dort sollte auch mit Hilfe von GPS-Daten verzeichnet sein, wann wie lange sie mit ihren Bienen an einem Standort waren, welche Tracht angeflogen wurde und welcher Honigertrag geerntet wurde.
Bröker hält fünf Prozent des Importhonigs nach dem EU-Urteil für nicht verkehrsfähig und prophezeit einen Preisanstieg für Honig.

Lesestoff:

Honig-Urteil des Europäischen Gerichtshof

Roland Krieg

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