Imker fordern Honigkennzeichnung
Landwirtschaft
Honig-Urteil macht es den Imkern nicht leichter
Der Europäische Gerichtshof hat den Imkern zwar einen Anspruch auf Entschädigung zugestanden, sind Pollen aus gentechnisch veränderten Pflanzen im Honig vorhanden, aber leichter gemacht hat das Urteil das Imkerleben nicht.
„BMELV laviert um Kontrollen herum“
Nach Rechtsanwalt Hanspeter Schmidt trifft das
Bundeslandwirtschaftsministerium jedoch keine Entscheidungen, das Urteil für
die Imker umzusetzen. In einem Verbändegespräch habe das Ministerium dargelegt,
dass es nicht von einer Kontamination ausgehe. Da es keine EU-weiten
Gemeinschaftskontrollen gebe, reiche es, wenn die Bundesländer die
Abfüllbetriebe und nicht den Honig in den Geschäften kontrolliere und falls Pollen
von gentechnisch veränderten Pflanzen gefunden würden, sei eine Warnmeldung
über das europäische Schnellwarnsystem nicht notwendig, da keine
Gesundheitsgefahr bestehe.
Das Honig-Urteil habe neue Fragen aufgeworfen. Nach
Schmidt sei nicht klar, auf welche Bezugsgröße sich ein Wert beziehe. Soll er
einen Prozentanteil des gleichen Pollen widerspiegeln oder sich auf die
Gesamtheit aller vorhandenen Pollen im Honig beziehen? Oder müsse der Wert den
Volumenanteil zum Honig beziffern?
Analytik
Das Bremer Labor Quality Services International (QSI)
beschäftigt sich seit 1954 mit der Qualität von Honig und analysiert seit
einiger Zeit diesen auf Anteile gentechnisch veränderter Pollen. Das ist alles
andere als leicht beschreibt Gudrun Beckh von QSI.
In einer ersten von drei Analysestufen suchen die
Analytiker nach bekannten Markern wie 25S, NOS und FMV. Das sind
Referenzsequenzen, die in Pollen eingebaut wurden. Sind keine Spuren vorhanden,
dann ist der Honig vermarktungsfähig. Falls allerdings die Geräte die Marker
anzeigen, dann schauen die Analytiker genau nach, um welche Gensequenzen es
sich handelt. Die Bremer können dafür auf eine internationale Pollendatenbank
zurückgreifen, die bestimmte Pollenmuster geografisch zuordnen kann. Danach
prüfen sie, ob die gentechnisch veränderte Sequenz in Europa zugelassen ist
oder nicht. Das entscheidet dann über die Vermarktungsfähigkeit.
Doch auch dieses Prozedere beherbergt Fallstricke: Zum
einen gibt es „falsche Positivanalysen“ in der DNS-Sequenzen. Die Analytiker
müssen beim Cauliflower Mosaik Virus zwischen dem natürlichen Virus und seiner
Tätigkeit als Promotor für das Einschleusen gentechnisch veränderter Sequenzen
unterscheiden.
Doch selbst wenn Ergebnisse über die DNS-Menge
vorliegen, gibt es nach Beckh keine Referenzwerte zum Anteil des Pollens, der
ursprünglich in der Honigprobe vorhanden ist. Das heißt, wenn Gensequenzen
gefunden wurden, gibt es keinen verlässlichen Wert über den Prozentanteil
gentechnisch veränderten Pollens im Honig. Außerdem müssten Pollen, die nicht
im Nektar vorhanden waren wieder heraus gerechnet werden, erläutert Beckh.
Anbaudatenbanken
Alles in allem haben die Imker nach wie vor einen
schweren Stand, ihren Kunden Honig ohne spuren gentechnisch veränderter
Pflanzen zu verkaufen. Nur Deutschland und Chile haben Datenbanken, aus denen
ersichtlich ist, wo gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden. Das ist
nach Walter Haefeker vom Deutschen Berufs und Erwerbs Imker Bund allerdings
Voraussetzung für ein exaktes Labelling, das er für den weltweit gehandelten
Honig verlangt. Neben einem öffentlichen Register fordert Haefeker ein
Monitoring des GVO-Anbaus und Nulltoleranz bei Saatgut. Importeuer müsse
kontaminiertem und nicht kontaminiertem Honig trennen und auf Sauberkeit der
Transportbehälter achten.
Wie in Mexiko als einem der wichtigsten Exportländer
für Honig werden auch in Chile und Argentinien gentechnisch veränderte Pflanze
angebaut. Imker sollten nach Ulrich Bröker von APICON Organic Apiculture
Consulting Services die Rückverfolgbarkeit auf einem Label dokumentieren. Dort
sollte auch mit Hilfe von GPS-Daten verzeichnet sein, wann wie lange sie mit
ihren Bienen an einem Standort waren, welche Tracht angeflogen wurde und
welcher Honigertrag geerntet wurde.
Bröker hält fünf Prozent des Importhonigs nach dem
EU-Urteil für nicht verkehrsfähig und prophezeit einen Preisanstieg für Honig.
Lesestoff:
Honig-Urteil des Europäischen Gerichtshof
Roland Krieg
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