Imker klagen gegen Gen-Mais-Anbau

Landwirtschaft

Bienen halten sich nicht an Koexistenz

„Die Bienenzucht bedarf des besonderen Schutzes durch die Politik, denn sie erfüllt gesamtgesellschaftliche Aufgaben.“ Das hatte 2004 bereits Manfred Hederer, Präsident des Berufs- und Erwerbs-Imker-Bundes, in einer Demeter-Pressemitteilung gefordert. Ist die Koexistenz, das nebeneinander von landwirtschaftlicher Produktion mit und ohne Gentechnik, in der Praxis noch längst nicht geklärt, so halten sich Bienen mit ihren kilometergroßen Sammelgebieten erst recht nicht an unsichtbare Grenzen.

Rechtsmittel eingelegt
Da der Schutz des Honigs vor Verunreinigungen durch Gentechnik nicht gewährleistet ist, haben Imker nun Rechtsmittel eingelegt. Das vermeldete der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) Ende vergangener Woche. Ziel ist, dass der Gen-Mais Mon 810 im Umfeld von Bienenstöcken nicht mehr angebaut werden darf. Imker Karl Heinz Bablok sagt auch warum: „Honig mit Genpollen wird von meinen Kunden abgelehnt und das zu Recht!“. Er und seine Berufskollegen sehen ihre wirtschaftliche Existenz in Gefahr. Weil Politik und Gentechnik-Unternehmen bislang kein Konzept vorgelegt haben, wie künftig Honig ohne Gentechnik erzeugt werden kann, haben die Imker jetzt Rechtsmittel eingelegt. Sie werden dabei von Mellifera e.V., BÖLW, der Assoziation ökologischer Lebensmittel Hersteller (AÖL) und Demeter unterstützt.

Mon 810
Mon 810 ist Mais, dem das Gen cry1A(b) eingebaut wurde. Das stammt aus dem Bacillus thuringiensis subsp. kurstaki und produziert ein Toxin gegen den Maiszünsler Ostrinia nubilalis. Die amerikanische Firma Monsanto hat für diesen Mais 1995 in Frankreich die Zulassung beantragt, die zehn Jahre lang gültig ist. Am 18. April 2007 läuft die Zulassung aus. Peter Röhrig vom BÖLW geht gegenüber Herd-und-Hof.de davon aus, dass Monsanto die Zulassung verlängern wird. Das dauert rund neun Monate und die Verlängerung hätte eigentlich bereits erfolgen müssen. Rechtlich ist es jedoch so, dass die neue Zulassung bei Einreichung vor dem Ablaufdatum um den Zulassungszeitraum verlängert wird, was in diesem Falle eine ganze Anbausaison bedeutet.
Schwierig zu beurteilen ist, ob Mon 810 für die Lebensmittelproduktion zugelassen ist oder nicht. Die Zulassung wurde nach der gültigen Freisetzungsrichtlinie 90/220 als Futtermittel und nach der Novel-Food-Verordnung 258/97 als Lebensmittel erteilt. Allerdings ist diese Lesart interpretationsbedürftig, erklärte Peter Röhrig weiter. Die Zulassung als Lebensmittel bis hin zu verarbeiteten Produkten ist nur erlaubt, sobald der neue Genbestandteil nicht lebensfähig ist. Im Pollen allerdings ist er lebensfähig und „hat damit keine Zulassung als Bestandteil von Lebensmitteln.“
Mehr Informationen gibt es unter www.bienen-gentechnik.de

roRo

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