Indiens Sojapolitik 2022
Landwirtschaft
Indien setzt Sojamehllagerung Grenzen
Am 23. Dezember hat die indische Regierung mit dem „Sojamehl-Lagerkontrollgesetz 2021“ Maximalgrenzen für die Einlagerung von Sojamehl bis zum 30 Juni 2022 erlassen. Das Gesetz gilt in allen Bundesstaaten und Regionen. Erzeuger, Müller und Verarbeiter dürfen in Abhängigkeit ihrer Verarbeitung keine Bestände aufbauen, die länger als 90 Tage vorhalten. Die Lagerorte müssen den Behörden angemeldet werden. Händler dürfen nicht mehr als 160 Tonnen Sojamehl in ebenfalls gemeldeten Silos einlagern.
Hintergrund sind die steigenden Futterkosten, für deren Begrenzung Indien bereits im August 2021 Sojamehl aus gentechnisch veränderten Sojabohnen importiert hatte. Trotz guter eigener Ernte von 12 Millionen Tonnen wurde die Einfuhr von GVO-Sojamehl im Dezember verlängert.
Das Sojamehl wird aus Sojabohnen gemahlen und kann als Vollfettmehl aus der ganzen Bohne 18 bis 20 Prozent Fett und 38 Prozent Eiweiß enthalten. Entfettes Sojamehl als Nebenprodukt aus der Ölgewinnung beinhaltet nur ein Prozent Fett und 50 Prozent Eiweiß. Sojamehl ist ein wertvolles Tierfutter. Der Preis für die Bohnen lag in der zweiten Jahreshälfte zwischen 700 und 900 US-Dollar per Tonne. Der Mindestpreis in Indien beträgt 526 US-Dollar. Die Preise für Sojamehl variierten zwischen 700 und 800 US-Dollar je Tonne. Mit der Obergrenze für die Einlagerung von Sojamehl sollen die Futterpreise wieder eingefangen werden.
Die Obergrenze könnte das Vermahlen von Sojabohnen reduzieren und über ein gestiegenes Angebot tatsächlich die Preise verringern. Allerdings kommt im Februar 2022 eine große brasilianische ernte an Sojabohnen auf den Weltmarkt, die Preise eher einfangen dürfte.
Verarbeiter lagern allerdings wegen hoher Kosten und leichter Verderblichkeit kein Sojamehl ein und würden eher auf Obergrenzen für Sojabohnen reagieren. Am ehesten profitierten noch die Geflügelhalter, die am meisten unter den seit August 2021 gestiegenen Futtermittelpreisen leiden. Um die Inflation bei Lebensmittelpreisen zu verringern hat das Securities and Exchange Board of India nach einer Meldung des Business Standard von Ende Dezember auf den sieben Agrarmärkten für Reis (ohne Basmati), Weizen, Senfsaat (und Derivate), Sojabohnen (und Derivate) Palmöl, Chana (Curry) und Mungobohnen Neuausgaben von Terminkontrakten verboten. Für laufende Kontrakte dürfen keine neuen Positionen abgegeben werden. Im November lag die Inflationsrate bei 4,91 Prozent, einem Dreimonatshoch, das vor allem durch Preissteigerungen bei Nahrungsmitteln getrieben wurde. Bei den Kontrakten für Soja und Palmöl erwarten die Analysten die größten Auswirkungen, weil die anderen Produkte nur in kleinen Mengen gehandelt werden und der Handel bei Senfsaaten und Chana seit August 2021 bereits suspendiert wurde. Die Sojafutures für den Januar sanken nach der Ankündigung gleich um vier Prozent ein.
Roland Krieg
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