Insektenschutzgesetz hat gangbaren Weg eingeschlagen

Landwirtschaft

Große Einigung beim Insektenschutz und weiter Streit im Detail

Nach etlichen Vorspielen hat das Insektenschutzgesetz als Entwurf am Mittwoch das Bundeskabinett passiert. Sogar zusammen mit der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung. Damit hat die Koalition gezeigt, dass Kompromisse bei Zielkonflikten möglich sind. Mit der Änderung des Bundesnaturschutzgebietes stehen künftig zusätzliche Biotypen unter Schutz, Insekten werden bei der Landschaftsplanung stärker berücksichtigt und Pflanzenschutzmittel werden zum Teil schrittweise verboten, oder bleiben zum Teil weiterhin erlaubt. Speziell Pflanzenschutzmittel mit Glyphosat haben eine Exit-Strategie erhalten. Die Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung regelt das Ausbringen von Pflanzenschutzmittel und den Erhalt von Gewässerschutzstreifen.

Was steht drin?

Besonders umstritten ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten, wie den Flächen in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) und in Vogelschutzgebieten. Dort wird es entgegen den ersten Überlegungen kein generelles Verbot von Pflanzenschutzmitteln gegeben, weil die Flächen auch landwirtschaftlich genutzt werden. Ausnahme sind Grünlandflächen. Sonderkulturen wie Obst und Gemüse, Wein, Hopfen und Flächen für die Saatgutvermehrung dürfen behandelt werden. Für Ackerland setzt die Bundesregierung künftig auf Kooperationen zwischen Landwirten und Umweltschutz, so wie er in einigen Bundesländern mittlerweile erarbeitet wurde.

Unter Biotopschutz werden „artenreiches Grünland“, Streuobstwiesen“, „Trockenmauern“ und „Steinriegel“ gestellt. Eine insektenfreundliche Bewirtschaftung soll möglich bleiben und wird gefördert.

Beim Thema Glyphosat wird der Einsatz im Privat- und Kleingartenbereich sowie auf Flächen für die Allgemeinheit wie Sportplätze und Parks verboten. In der Landwirtschaft darf es bis zum 31.12.2023 genutzt werden, sofern Böden erosionsgefährdet sind oder Unkräuter nicht mechanisch bekämpft werden können.

Die Ministerinnen

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner ist zufrieden, weil Ernten weiterhin abgesichert werden dürfen. Vor allem in den Bereichen Obst und Gemüse mit geringem Selbstversorgungsgrad könne über Pflanzenschutzmittel die regionale Erzeugung gesichert werden. Zudem werde auf Bundesländer wie beispielsweise Niedersachsen mit seinem Niedersächsischen Weg aber auch Bayern mit neuen Kooperationsangeboten Rücksicht genommen.

Auch Svenja Schulze ist zufrieden, weil auch mit nicht-landwirtschaftlichen Bedrohungen, wie der Lichtverschmutzung [1], Schutzbereiche erfasst werden. Die Bundesumweltministerin hatte für die Landwirte ein Extra-Wort: „Das Insektensterben zu stoppen, ist in unser aller Interesse. Darum sind die Beschlüsse heute eine gute Nachricht für die Insekten und die Zukunft unserer Ökosysteme und Lebensgrundlagen. Ich weiß, dass viele Landwirtinnen und Landwirte meinen Einsatz für den Insektenschutz kritisch sehen. Ich bin der Meinung: Wer heute die Insekten schützt, sorgt dafür, dass Landwirtschaft auch morgen noch möglich ist. Uns ist zudem in intensiven Gesprächen gelungen, kooperative Ansätze zu stärken, die Landwirte für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel belohnen. Und drittens betrifft mein Gesetz erstmals auch Bereiche jenseits der Landwirtschaft wie die Lichtverschmutzung. Denn beim Insektenschutz ist nicht nur die Landwirtschaft in der Verantwortung, der Schutz der Insekten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“

Noch bestehende Hürden

Der Streit wird während der Parlamentarischen Bearbeitung weitergehen. SPD-Agrarpolitiker Matthias Miersch führt die aufgeladene Atmosphäre rundum das Gesetzt auf die Fehler der Vergangenheit zurück, Agrarsubventionen falsch gewichtet zu haben. Für die FDP definiert Gero Hocker den Beschluss als „Burgfrieden“, weil das Gesetz keinen Mehrwert für Insekten, aber Nachteile für tausende landwirtschaftliche Betriebe bedeute. Bündnis 90/Die Grünen kritisieren den Beschluss ebenfalls, aber aus der anderen Richtung, weil das Insektensterben nicht aufgehalten werde. Aber auch die Union will noch nachbessern. Da es rechtlich nicht sicher ist, ob die Bundesländer tatsächlich eigene Wege gehen können, forderte Agrarpolitikerin Gitta Connemann eine Länderöffnungsklausel.

Der Industrieverband Agrar kritisiert das Glyphosat-Verbot und der Deutsche Bauernverband (DBV) steht dem Gesetz grundsätzlich kritisch gegenüber und will substantielle Veränderungen. Auflagen und Verbote helfen nicht weiter, sagte Bauernpräsident Joachim Rukwied, und gefährde weiterhin die Existenz vieler Betriebe.

Lesestoff:

[1] Unterschützte Lichtverschmutzung: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/es-werde-licht.html

Roland Krieg

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