Jagdrecht MW: Der Wolf bleibt draußen
Landwirtschaft
Jagdrecht MV 2014
Seit zehn Jahren gibt es den Arbeitskreis der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Mecklenburg-Vorpommern. 210 Mitglieder, davon 167 Jagdgenossenschaften und 39 Eigenjagdbesitzer bejagen rund elf Prozent der Landesfläche. 214.000 Hektar.
Ein Thema war die Verwendung von bleifreier Munition. „Wir stehen hier vor der großen Frage, ob es verantwortbar und notwendig ist, weiterhin bleihaltige Munition zu verwenden, da Blei schon in geringsten Mengen schädlich sein kann“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. „Das ist nicht nur eine Frage des Naturschutzes, sondern auch des Verbraucherschutzes.“ Zudem künigte der Minister an, dass ab dem 04. April auf den Landesflächen „bleihaltige Jagdgeschosse“ nicht mehr gestattet sind.
Ein weiteres Thema war der Wolf. Manche wünschen sich die Übernahme des Wolfes ins Jagdrecht. „Problem“-Wölfe könnten gezielt bejagt werden und die Population kontrolliert werden. Am ganzjährigen Schutzstatus des Tieres würde sich nichts ändern. Zudem sei die Wolfspopulation noch viel zu klein, um eine „nachhaltig Eingriffe“ zu gestatten. Im Gegenteil gilt die Wolfspopulation in Deutschland noch immer als vom Aussterben bedroht.
Dr. Backhaus hat der Übernahme ins Jagdrecht deutlich widersprochen: „Der Wolf untersteht sehr strengen internationalen Schutznormen, so dass bei einer Überführung der Wolf ganzjährig geschont werden würde. Daher sind die vom Land geförderten Präventionsmaßnahmen wesentlich sinnvoller. Außerdem kommt rein rechnerisch ein Wolf in M-V auf über 4.600 km2. Das ist knapp das Doppelte des Saarlandes und zeigt, dass eine sachliche Diskussion angebracht ist“. Freilaufende Hunde seien für die Schafe ein größeres Problem.
roRo