Jagdrecht von Fall zu Fall

Landwirtschaft

Jagdrechtsnovelle nicht eindeutig

Der Bundestag hat nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte das Jagdgesetz geändert, was noch vom Bundesrat beschlossen werden muss. Demnach ist die Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft eingeschränkt. An dem bewährten Reviersystem hat die Gesetzesnovelle nichts verändert. Das ist nach wie vor wichtig für ein flächendeckendes Wildmanagement.
Dennoch können Grundstückseigentümer einen befriedeten Bezirk auf ihrem Grundstück beantragen. Was sich zunächst einmal einfach anhört, ist tückisch. Der Deutsche Bauernverband weist daraufhin, dass die Gerichte nun im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung auch die Befriedung ablehnen können. Außerdem können ethische Bedenken nur von natürlichen Personen geäußert werden. Eine juristische Person als Grundstückseigentümer kann das nicht.
Der Eigentümer einer befriedeten Fläche haftet nun bei Wildschaden mit und kann selbst keinen Wildschaden beanspruchen. Eine Regelung zu Pächtern einer befriedeten Fläche vermisst der DBV im Gesetz. Nach Ansicht des DBV sollte das Interesse des Bewirtschafters gewahrt bleiben.

Lesestoff:

Jagdgenossen können aussteigen

roRo

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