Jakobskreuzkraut
Landwirtschaft
„Jakobskreuzkraut - meiden, dulden, bekämpfen“
Auch in diesem Sommer sorgt das Jakobskreuzkraut für Schlagzeilen und bewegt die Gemüter. Die Pflanze hat sich bundesweit ausgebreitet und wird fallweise auch für Todesfälle von Nutztieren verantwortlich gemacht. Ursachen sind giftige Inhaltsstoffe.
Die Pflanze wächst mittlerweile auch auf Stilllegungs- ,Naturentwicklungs- und Aufforstungsflächen, entlang von Straßen und Eisenbahnlinien.
Das Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holstein warnt vor der Verfütterung vo Heu, das von Flächen mit starkem Jakobskreuzkrautbesatz stammt, weil die Gifte auch in getrocknetem Pflanzenzustand erhalten bleiben. Sie sammeln sich in der Leber und führen zu einer allmählichen Vergiftung.
Das Ministerium gibt die folgenden Hinweise:
- Die wichtigste Maßnahme gegen eine Ausbreitung bzw. Ansiedlung der Pflanze ist die regelmäßige Flächenbeobachtung, um rechtzeitig einzugreifen zu können.
- Auf Wirtschaftsgrünland, insbesondere auf intensiv genutzten Flächen, kann die Ausbreitung des Jakobskreuzkrautes wirkungsvoll durch eine regelmäßige Weidepflege verhindert werden (Nachsaat, Schleppen, Walzen, Nachmähen, angepasste Düngung und Tierhaltung). Ein dichter Pflanzenbestand erschwert bzw. verhindert sogar die Ansiedlung des Jakobskreuzkrautes. Wenn direkte Bekämpfungsmaßnahmen erforderlich werden, sollten diese vorrangig mechanisch erfolgen. Bei einem stärkeren Besatz sowie auf großen Flächen sollte das Jakobskreuzkraut vor der Blüte gemäht werden. Immer sollten die Pflanzen von der Grünlandfläche entfernt werden, um eine Aufnahme durch weidende Haustiere zu vermeiden.
- Eine chemische Bekämpfung ist nur auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zulässig.
- Vielfach gibt es auch Bedenken, wenn das Jakobskreuzkraut sich auf benachbart gelegenen Wiesen und Weiden ausgebreitet hat und ein Übergreifen befürchtet wird. Da die Samen des Jakobskreuzkrautes nur über kürzere Entfernungen mit dem Wind verbreitet werden, ist in der Regel ab einer Entfernung von ca. 100 Metern keine Einwanderung in die eigenen Flächen zu befürchten. Knicks können zudem wirkungsvoll die Ausbreitung verhindern.
- Bei einer Ausbreitung des Jakobskreuzkrauts auf Naturschutzflächen können benachbarte Bewirtschafter den zuständigen Träger oder die untere Naturschutzbehörde ansprechen.
Lesestoff:
Zur Information und Beratung hat das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL) 2009 die Broschüre „Jakobskreuzkraut - meiden, dulden, bekämpfen“ herausgegeben. Die Broschüre ist kostenlos beim LLUR unter Tel. 04347 / 704-230 oder über das Bestellsystem bei www.llur.schleswig-holstein.de (dort unter "Naturschutz und Landschaftspflege") auch als pdf-Datei erhältlich. Auch der DVL stellt die Broschüre über sein Bestellsystem kostenlos zur Verfügung.
MLUR / roRo