JMPR-Zusammenfassung Glyphosat
Landwirtschaft
JMPR-Zusammenfassung bringt auch keine Klarheit
Kurz nachdem sich die Meinungsbildung der Bundesregierung zum Thema Glyphosat im Bundestag als chaotisch erwies [1] und kurz bevor sich der Ständige Ausschuss zur Lebensmittelsicherheit (SCPAFF) in Brüssel über die Wiederzulassung äußert, hat das „Joint Meeting of Pesticide Residues“ (JMPR), dem gemeinsamen Komitee der Weltgesundheitsorganisation und der FAO eine neuerliche Darstellung veröffentlicht. Kurz zusammengefasst: Glyphosat ist bei sachgemäßer Anwendung nicht krebserregend.
Die aktuellsten Bewertungen für Diazinon, Glyphosat und Malathion wurden in einer Sondersitzung Anfang Mai zusammengefasst. Bei Glyphosat heißt es:
„Alle Belege zeigen, dass bei einer oralen Aufnahme von 2.000 mg je Kilo Körpergewicht bei Säugetieren nicht mit gentoxischen Auswirkungen zu rechnen ist. Zudem sind einige Studien zur Krebsbildung bei Mäusen und Ratten vorhanden. Die Studien zeigen, dass es keine Krebsbildung bei Ratten, aber bei Mäusen in Abhängigkeit von sehr hohen Dosen gibt. Unter Betrachtung der abwesenden Krebsgefahr in Ratten und der hohen oralen Aufnahmemenge für gentoxische Effekte, kommt das Komitee zu dem Ergebnis, dass eine Krebsgefährdung durch Glyphosat über die Nahrung unwahrscheinlich ist.“
Das JMPR gibt sogar Empfehlungen für die Höchstmengenregelung aus. Die täglich duldbare Aufnahmemenge könne bei 0 bis 1 mg/kg Körpergewicht liegen. Für die aktuelle Referenzdosis (ARfD) für die Aufnahme über die Mahlzeiten am Tag müsse kein Grenzwert festgelegt werden.
Aus dem Bundesumweltministerium hat Herd-und-Hof.de erfahren, dass das JMPR-Papier kein Grund für die SPD-Minister ist, vom ausgesprochenen „Nein“ abzuweichen. Das Papier stelle keine neue Sachlage dar, da das Gremium auch früher schon diese Meinung vertrat. „Damit bleibt es bei der schwierigen Lage, dass zwei WHO-assoziierte Institutionen, das JMPR und die Krebsforschungsagentur IARC, zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, ob Glyphosat Krebs erzeugend ist oder nicht.“
Es gelte weiterhin, dass ein Wirkstoff in der EU nur dann eine Zulassung erhalte, der kein Ausschlusskriterium, wie beispielsweise Krebs zu erzeugen, beinhalte. „So fehlt nach wie vor eine so genannte Legaleinstufung von Glyphosat nach EU-Recht, bei der die Gefahren des Stoffes eingeschätzt werden.“ Das entsprechende Verfahren läuft derzeit bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA.
Lesestoff:
[1] Glyphosat-Chaos in der Koalition
JMPF 2016: extraordinary meeting (9 – 13 May): http://www.who.int/foodsafety/areas_work/chemical-risks/jmpr/en/
Roland Krieg