Kabinett beschließt Änderung des Baugesetzbuches

Landwirtschaft

Kabinett beschließt Änderung des Baugesetzbuches

Vom Ziel, nur noch 30 Hektar Fläche pro Tag zu verbrauchen ist Deutschland weit entfernt. Strittig ist auch der Bau von großen Tierhaltungsanlagen, gegen den Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz über eine Änderung des Baugesetzbuches vorgehen wollen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Änderungen zum Baugesetzbuch vorgenommen.

Innen- vor Außenentwicklung

Künftig sollen die Potenziale der Innenentwicklung bei neuen Bauvorhaben besser ausgeschöpft werden. So muss bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlicher oder als Wald genutzter Flächen begründet werden – und zwar auf Basis der vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung, darunter zum Beispiel Brachflächen, Gebäude-Leerstand, Baulücken und anderen Nachverdichtungsmöglichkeiten. Auf diese Weise werden die Gemeinden verpflichtet, alle Möglichkeiten der Innenentwicklung auszuschöpfen, bevor wertvolle Landwirtschafts- oder Forstflächen neu in Anspruch genommen werden.

Naturschutz bei Bebauungsplänen

Weiterer Flächenschutz wird darüber hinaus bei den Naturschutzerwägungen innerhalb von Bebauungsplänen eingeführt. Die bereits bestehende Regelung im Bundesnaturschutzgesetz für den nicht verplanten Bereich wird wirkungsgleich auf das Bebauungsplanverfahren übertragen. Damit sollen die Naturschutzstandards auf dem bisherigen Niveau erhalten bleiben und gleichzeitig der Flächenverbrauch auf das absolut notwendige Maß beschränkt. „Mit diesen Maßnahmen schieben wir dem unbedachten Flächenverbrauch einen Riegel vor. Das Prinzip Innenentwicklung vor Außenentwicklung wird fest verankert. Außerdem müssen Flächen, die für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignet sind, bei der Aufstellung von Bauplänen geschont werden. Auf diese Weise können die Kommunen vor Ort die richtigen Entscheidungen treffen“, sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner.

Gewerbliche Tierhaltungsanlagen

Weitere Neuregelungen sieht das neue Baugesetzbuch außerdem für den Bau großer gewerblicher Tierhaltungsanlagen im Außenbereich vor. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es auf Grundlage des geltenden Rechts nicht gelungen ist, die vielerorts damit verbundenen Konflikte zu beseitigen. Daher werden gewerbliche Tierhaltungsanlagen, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVP-Gesetz durchgeführt werden muss, im Außenbereich künftig nicht mehr privilegiert sein. Auf diese Weise wird der Bau solcher Anlagen zwar nicht generell ausgeschlossen. Allerdings muss vor der Errichtung ein Bebauungsplan oder ein Vorhaben- und Erschließungsplan erstellt werden. Die Privilegierung landwirtschaftlicher Tierhaltungsanlagen bleibt von der Neuregelung unberührt.
Für Bündnis90/Die Grünen ist das zu wenig. Von der Neuregelung sind Betriebe ab 85.000 Hühnchen und ab 3.000 Schweine betroffen. Die müssen dann einen Bebauungsplan aufstellen, bei dem die Kommune eingreifen kann. Nach Friedrich Ostendorff, agrarpolitischer Sprecher der Partei, können die Unternehmen das Gesetz umgehen, wenn sie unterhalb dieser Schwelle planen.

Beispiel Wuppertal

Wuppertal hat in dieser Woche gezeigt, dass vor Ort freiwillige Vereinbarungen gegen den Flächenverbrauch Kooperationsfähig sind. Oberbürgermeister Peter Jung hat zusammen mit dem Vorsitzenden der Kreisbauernschaft Mettmann Martin Dahlmann und dem Kreislandwirt Karl Bröcker die „Kooperationsvereinbarung zur landwirtschaftsverträglichen Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelungen nach dem Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen“ unterzeichnet. Rundum Wuppertal verlieren die Bauern Flächen durch Bebauung und Ausgleichsflächen für den Naturschutz. Landschaftsplanung und Ausgleichsmaßnahmen sollen nach Oberbürgermeister Jung stärker verzahnt werden, teilt der Rheinische-Landwirtschafts-Verband (RLV) mit. RLV-Präsident Friedhelm Decker sieht in der Vereinbarung die „zielorientierte Zusammenarbeit zwischen Stadt und Land gestärkt“.

Lesestoff:

Zum Baugesetzbuch beim Verkehrsministerium: www.bmvbs.de

Plattform gegen Flächenverbrauch

Deckelung von großen Tierhaltungsanlagen

Ganz ohne Wissenschaft geht das nicht. Im Auftrag des Verkehrsministeriums erforscht das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung (IÖR) die Potenziale für die Innenentwicklung. Vorhandene Ergebnisse und den Start des Projektes finden Sie auf der Seite des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung www.bbsr.bund.de (Bereich Stadtentwicklung)

Roland Krieg

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