Kabinett beschließt GAK-Erweiterung
Landwirtschaft
GAK jetzt auch für die Nicht-Landwirte
Die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) hat am Mittwoch durch das Bundeskabinett eine Erweiterung erfahren. Über die GAK werden nicht nur Landwirte, sondern auch der ländliche Raum im Rahmen der Dorferneuerung, Dorfentwicklung und des Breitbandausbaus gefördert. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt will mit den neuen Förderungsmöglichkeiten in der GAK „Infrastruktur und Kleinstbetriebe voranbringen“. Am Ende soll eine GAK als neues Instrument für den ländlichen Raum stehen.
Das Kabinett hat Änderungen des Landwirtschaftsministeriums gebilligt, die vor allem Projekte in den Regionen fördern sollen, die vom demografischen Wandel besonders betroffen sind. „Im Fokus stehen die Regionen, in denen der Einkauf, die Fahrt zur Schule oder der Arztbesuch zum echten Hürdenlauf werden“, erklärte Schmidt. Zu den neuen Förderungen zählen:
Zu den neuen Fördermaßnahmen zählen beispielsweise: Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Kleinstbetriebe, in kleine Infrastrukturen und Basisdienstleistungen (wie die Nahversorgung mit Gütern und Dienstleistungen), zugunsten des ländlichen Tourismus und Investitionen zur Umnutzung auch nichtlandwirtschaftlicher Bausubstanz. Gestärkt werden sollen in der neuen GAK auch Agrarumweltmaßnahmen. Doch bleibe der Schwerpunkt bei der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft und beim Küstenschutz. Ziel ist, den ländlichen Raum in seiner Gesamtheit als Lebens-, Wirtschafts-, Erholungs-, und Naturraum zu sehen.
Für die neuen Maßnahmen sind 30 Millionen zusätzlich in den GAK-Etat eingeplant. In den Folgejahren sind es jährlich weitere 60 Millionen.
Lesestoff:
Den Gesetzesentwurf finden Sie auf www.bmel.de
roRo