Kabinett billigt Ferkel-Narkose mit Isofluran

Landwirtschaft

Unbestimmte Betriebskosten für Isofluran-Narkose

Ein Viertel des Aufschubs für das Gesetz zur Beendigung der betäubungslosen Kastration ist vorbei. Viel ist seit Januar 2019 noch nicht passiert. Zumindest das Bundeskabinett hat am Mittwoch erwartungsgemäß die Narkose mit Isofluran genehmigt. Jetzt müssen noch die Bundesländer zustimmen, was das Berliner Landwirtschaftsministerium noch in diesem Jahr erwartet. Die Analyse zeigt, dass auf die Betriebe einiges an Kosten zukommt, die noch nicht spezifiziert sind.

Bei Isofluran ist Bund sich einig

Das BMEL sieht weder in der Jungebermast noch bei der Impfung gegen Ebergeruch praxisgerechte Alternativen. Das galt bislang auch für die Narkose mit Isofluran mit anschließender chirurgischer Kastration. Ende 2018 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit das Narkosemittel Isofluran allgemein zugelassen. Bis dahin war es nur in Ausnahmefällen erlaubt und daher für den Einsatz in der Breite allein durch einen Veterinär gestattet. Betriebe, die jetzt auf diese Alternative zugreifen wollen, dürfen es nach einer entsprechenden Ausbildung und nach Anschaffung des entsprechenden Gerätes. Die Voraussetzungen dafür hat das Bundeskabinett jetzt geschaffen.

Für das Ministerium ist das dennoch keine Festlegung auf eine Lösung, sondern nur eine Gleichstellung gegenüber den anderen Verfahren. Wie genau gefördert wird, steht aber immer noch nicht fest. Die Anschaffungskosten beziffert das Ministerium auf eine Spanne zwischen 3.000 und 10.000 Euro. In der Regel wird ein Fördersatz von 25 Prozent festgelegt. Nach Einschätzung des Ministeriums werde rund die Hälfte aller Betriebe auf die Isofluran-Methode setzen. Ein Schwerpunkt werde in Süddeutschland bei den kleineren Betrieben sein.

Unbekannte Basiskosten ohne Förderung

Aber: Ob die Bundesländer ebenfalls fördern ist derzeit noch offen. Im Rahmen des Agrarinvestitionsprogramms in der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)  wird nur gefördert, wenn das Investitionsvolumen höher als 20.000 Euro beträgt. Für eine Förderung außerhalb von Stallneu- und -umbauten speziell für Narkosegeräte ist die Fördersumme zu klein. Ob Bundesländer dann noch eine Hilfe für eine Einzelinvestition vorsehen, ist dem Berliner Ministerium nicht bekannt.

Finanzmittel des Bundes seien da. Im Einzelplan 10 für das BMEL wurden im Kapitel 1005 Titel 686 13 für das Haushaltsjahr 2019 bereits acht Millionen Euro für „Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls“ eingestellt. Aus diesem Topf müssen aber sowohl die Schulungsmaßnahmen für die Landwirte und die Geräteförderung finanziert werden.

In einem ersten Schwung sollen zwischen 3.000 und 5.000 Betriebsleiter für die Teilnahme an Schulungen erwartet, um den entsprechenden Sachkundenachweis zu erhalten. Diese müssen aber einen Teil der Kosten selbst tragen. Künftig muss der Sachkundenachweis regelmäßig überprüft werden. Zumindest die Prüfungskosten entfallen.. Die Kostenhöhe für die Schulung könne je nach Anbieter unterschiedlich ausfallen.

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau hat die Isofluran-Methode als gefährlich für den Anwender bezeichnet. Das Ministerium hingegen kann das nicht nachvollziehen, definiert den Einsatz des Narkosemittels als sicher und stehe in Kontakt mit Geräteherstellern und der Prüfgesellschaft der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG), um Geräte zu zertifizieren. Die Zertifizierung der Geräte solle auch die Narkosetiefe gewährleisten.

Die Geräte müssen, einmal auf dem Betrieb, regelmäßig gewartet werden. Das Zeitintervall und der Prüfumfang werden von den Herstellern vorgeschrieben. Wie bei einem Geräte-TÜV fallen hier ebenfalls Kosten an. Innerhalb der EU gibt es keine Blaupause für die technische Beschaffenheit der Narkosegeräte, weil die betäubungslose Kastration EU-weit nicht verboten ist. Damit kein Unfug möglich ist, müssen die Geräte „manipulationssicher“ sein. So dürfen die Geräte für die Kontrolle durch Behörden keine mechanischen Zähler aufweisen. Der Zähler ist wichtig, damit die vom Tierarzt abgegebene Menge an Isofluran mit der Zahl der kastrierten Ferkel plausibel ist.

Das Ministerium verweist auf die Schweiz. Dort werden seit etwa zehn Jahren nahezu alle Ferkle nach Narkose mit Isofluran chirurgisch kastriert, ohne dass es zu höheren Ferkelverlusten komme.

Roland Krieg

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