Kabinett trennt Wölfe von Schafen

Landwirtschaft

Wölfe füttern wird jetzt verboten

Der problematische Umgang zwischen Wolf und Schaf ist zu einem problematischen Umgang zwischen Naturschützern und Weidetierhalter geworden. In dem Maße, wie der Wolf Schafe und Rinder reißt, hat die Freude über seine Rückkehr abgenommen.

Kabinettsbeschluss

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen, um einen neuen Umgang mit dem Wolf zu erreichen. Die Bundesregierung versucht sich in der Balance zwischen Wolf- und Herdenschutz und will Rechtssicherheit für die Entnahme, also dem Abschuss von Wölfen, herstellen. Es ließ sich in der Vergangenheit nicht immer dingfest machen, welcher Wolf Schafe gerissen hat und wie dieser aus einem Rudel heraus zu töten sei. Nun sei es möglich, ein Rudel solange zu dezimieren, bis keine Risse mehr stattfinden. Es wurde festgeschrieben, wer überhaupt Wölfe der Natur entnehmen darf. Nach diesen Änderungen fühlte sich die Bundesregierung auch genötigt, ein Fütterungsverbot in das Gesetz aufzunehmen. Wölfe halten sich normalerweise von Menschen fern. Sie wurden über eine Fütterung auch schon umgänglicher gemacht.  Die Regierung behält den Grundsatz bei, dass die Rückkehr des Wolfes zu begrüßen sei und Herdentierhaltern ausreichend Schutz für ihre Tiere gewährt wird.

Auch zum Thema Hybride hat das Bundesumweltministerium entschieden Stellung genommen. Vor allem seitens der AfD wird mit den Wolf-Hund-Mischlingen der frühzeitige Abschuss von Tieren begründet. „Seit einem Hybridisierungsfall im Jahr 2003 wurde lange Zeit kein genetisches Probenmaterial gefunden. Est 2018 wurden drei Wolfshybride in Thüringen getötet, was nach Einschätzung des Ministeriums nur „eine kleine Relevanz hat“. Es gebe keine wissenschaftlichen Belege, dass von ihnen eine größere Gefahr als von einem Wolf ausgehe. In den ersten vier Generationen unterliegen Hybride dem gleichen Schutz wie der Wolf.

BMEL und BMUB

Problematisch bleibt auch das Verhältnis zwischen Landwirtschafts- und Umweltministerium. Agrarministerin Julia Klöckner begrüßt den Kabinettsbeschluss, sagt aber auch, „dass die jetzt vorgenommene Änderung nur ein erster Schritt“ sei. Sowohl die Wolfspopulation als auch Anzahl der Risse steige deutlich. Eine Sprecherin ergänzte, dass Klöckner im Kabinett erklärte hat, mehr zu wollen. Ihr geht es um eine wirkliche Bestandskontrolle, die jetzt im Gesetzgebungsverfahren noch eingefügt werden soll.

Das Umweltministerium spricht gerne darüber, was Weidetierhaltern zuzumuten ist. So ist Nach Sprecher Nikolai Fichtner das Einzäunen der Herde zumutbar. Seiner Ansicht nach dürfe ein Wolf nur abgeschossen werden, wenn er mehrmals einen Zaun überwunden hat. Wenn der Jäger dann aber aus mangelnder Beweissicherung ein anderes Tier aus dem Rudel trifft und es weiterhin zu Rissen kommt, dann sei dieser Zustand für den Weidetierhalter unzumutbar. „Im Zweifel ist es dann in Ordnung, dass auch andere Tiere aus dem Rudel abgeschossen werden.“ Für diesen Fall brauchen die Jäger aber Rechtssicherheit.

Schäfer vor den Wahlen ernst nehmen

Auch wenn das Rudel schrittweise dezimiert wird, bleibe jede einzelne Maßnahme eine Einzelentscheidung. Ein stabiles Tierverhältnis wären Wildschweine und Rehe fressende Wölfe, die sich von Elektrozäunen fernhalten. Ob sich dieses BMU-Idealbild in der Realität wiederfinden lässt?

In Sachsen, Brandenburg und Thüringen wird in diesem Jahr gewählt. In den drei Ländern fühlen sich die Schafhalter zu wenig berücksichtigt. Vor der Kabinettsentscheidung wurde ein zweiter Referentenentwurf mit einer eintägigen Frist für eine Stellungnahme versandt. Die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) sieht in der Kürze der Frist eine Eile, bundespolitisch noch vor der Sommerpause und den Landtagswahlen, Signale an den Schäfer als Wähler zu senden.

Grundsätzlich kommen die Änderungen dem VDL entgegen, sagt der Vorsitzende Jürgen Lückhoff. Die Schafhaltung erfüllt mit der Pflege von Biotopflächen FFH-Aufgaben. Ob die rund 1.000 Wölfe in Deutschland bereits ein guter Erhaltungszustand seien, sollte jetzt überprüft werden, fordert der VDL. Grundsätzlich könnten Wolf und Schaf auch in einer engen Region koexistieren.

Wolf im Landtag von Sachsen-Anhalt

Ebenfalls am Mittwoch wurde in Sachsen-Anhalt im Landtag über die Aufnahme des Wolfes ins Landesjagdrecht debattiert. Die AfD sieht die Wolfspopulation in Sachsen-Anhalt als Teil der deutsch-westpolnischen Population und habe sich „seit der Etablierung des Altengrabower Gründerrudels deutlich positiv entwickelt“. Die Aufnahme des Wolfes in das Landesjagdgesetz sei keine Freigabe zur Jagd auf Wölfe, sondern diente nur der effizienten Jagd auf Problemwölfe.

Der Antrag wurde abgelehnt. Agrarministerin Claudia Dalbert begründete ihr Votum, dass nur in Sachsen der Wolf im Jagdrecht stehe, aber „keinen Mehrwert“ generiere. Durch die Aufnahme in das Jagdrecht werde der Internationale Schutzstatus des Wolfes nicht aufgehoben und die ganzjährige Schonzeit bleibe bestehen. Problemtiere müssten weiterhin auf der Basis des Bundesnaturschutzgesetzes entnommen werden. „Alles andere ist rechtswidrig“, so Dalbert. Die Jagd sei kein kompetentes Mittel für den Herdenschutz. Sachsen-Anhalt legt Wert auf Beratung für konsequenten Herdenschutz.

Lesestoff:

Fragen und Antworten zum Wolf: https://www.bmu.de/themen/natur-biologische-vielfalt-arten/artenschutz/nationaler-artenschutz/der-wolf-in-deutschland/#c22616

Roland Krieg

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