Kabinett verabschiedet Wissenschaftsfreiheitsgesetz
Landwirtschaft
Forschung darf Mittel flexibler einsetzen
Am Mittwoch hat das Bundeskabinett das so genannte
„Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ verabschiedet, das bis zum 31. Dezember 2012 in
Kraft treten soll.
Wissenschaftliche Einrichtungen können nach dem
Gesetzentwurf flexibler ihre Mittel einsetzen, um im internationalen
Forschungswettbewerb mit halten zu können. „Wer Spitzenforscher für sich
gewinnen und zukunftsweisende Forschungsprojekte umsetzen will, muss in der
Lage sein, flexibel und schnell zu agieren“, sagte Forschungsministerin Dr.
Annette Schavan. Das Gesetz soll Deutschland als Wissenschaftsstandort stärken.
Globalhaushalte
Sperrig geht es um den „Gesetzentwurf zur
Flexibilisierung haushaltsrechtlicher Rahmenbedingungen von außeruniversitären
Wissenschaftseinrichtungen“. Forschungseinrichtungen sollen Globalhaushalte
aufstellen können, da die innovative Forschung nur selten einem festen Schema
folgt. Dieser Etat für Personal-, Sach- und Investitionsmittel kann durch
Drittmittel aus nicht-öffentlichen Quellen erhöht werden, um hochqualifizierte
Forscher zu gewinnen oder zu halten.
Wen sich der private Sektor an der Forschung beteiligt,
profitieren die Institute durch vereinfachte Genehmigungsverfahren mit klaren
Fristen. Auch der Forschungsbau soll künftig schneller umgesetzt werden.
Das Gesetz gilt für außeruniversitäre Wissenschafts-
und Forschungseinrichtungen wie die Max-Planck-Gesellschaft, die
Fraunhofer-Gesellschaft, die Helmholtz-Zentren, Leibniz-Einrichtungen und die
Deutsche Forschungsgemeinschaft. Für Bundeseinrichtungen will die
Bundesregierung außerhalb dieses Gesetzes mit dem Haushalt 2013 eine
vergleichbare Flexibilisierung einrichten.
Prof. Dr. Karl Ulrich Mayer, Präsident der
Leibniz-Gemeinschaft, begrüßte die Entscheidung im Kabinett und forderte die
Bundesländer auf, die geplanten Regelungen umsetzen. Denn die Leibniz-Gemeinschaft
wird zur Hälfte von den Ländern finanziert und unterliegt damit dem jeweiligen
Haushaltsrecht. „Gerade für eine noch stärkere Öffnung für internationale Forscher aller
Qualifikationsstufen, die die Leibniz-Gemeinschaft momentan als strategisches
Ziel besonders nachdrücklich verfolgt, wird ein solches
Wissenschaftsfreiheitsgesetz eine außerordentliche Erleichterung sein“, so
Mayer.
roRo