Karate Zeon gegen Kirschessigfliege
Landwirtschaft
BVL erteilt Notfallgenehmigung für Karate Zeon
Zur Bekämpfung der Kirschessigfliege hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Karate Zeon zugelassen.
Danach darf das Insektizid über die bestehende Zulassung hinaus im Zeitraum vom 12. Juni bis zum 9. Oktober 2019 an Süß- und Sauerkirschen sowie an Pfirsichen und Aprikosen zur Bekämpfung der Kirschessigfliege zum Einsatz kommen. Gemäß einer weiteren Notfallzulassung ist zudem die Anwendung von Karate Zeon gegen Kirschessigfliegen an Pflaumen, Zwetschen, Mirabellen und Renekloden zwischen dem 15. Juni und dem 12. Oktober 2019 zulässig.
Im April 2019 hatte das BVL bereits mehrere Notfallzulassungen für das Insektizid erteilt. Eine detaillierte Übersicht zur Genehmigung finden Sie auf https://www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/02_Genehmigungen/psm_ZugelPSM_notfallzulassungen_node.html
roRo