Kartellamt stellt Verfahren gegen DMK ein

Landwirtschaft

Musterverfahren zu Rohmilch-Lieferverträgen eingestellt

Lange Laufzeiten und lange Kündigungsfristen. Das Bundeskartellamt hatte im März 2017 ein Musterverfahren gegen das Deutsche Milchkontor (DMK) eingeleitet, um eine Benachteiligung der Milchbauern zu prüfen. Außerdem sind die Erzeuger bei den Genossenschaften durch die Andienpflicht gebunden und dürfen die Milch nicht an andere Molkereien veräußern. Die Genossenschaften verpflichten sich im Gegenzug mit einer Abnahmepflicht für alle angelieferte Milch, egal ob ein Überschuss besteht oder nicht. Die DMK ist Deutschlands größte Molkerei. Das Bundeskartellamt hat am Dienstag mitgeteilt, das Musterverfahren einzustellen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wir haben uns intensiv mit den Lieferbedingungen zwischen Landwirten und Molkereien befasst. Im vergangenen Jahr haben wir in einem umfassenden Bericht verschiedene Hemmnisse für den Wettbewerb dargelegt und damit erste Änderungen angestoßen. Seitdem haben deutlich mehr Landwirte ihre Molkerei gewechselt und es werden branchenweit neue Vertragsmodelle diskutiert. DMK selbst hat seine Lieferbedingungen verändert und die Kündigungsfrist von 24 auf zwölf Monate abgesenkt. Der neue europäische Rechtsrahmen gibt dem nationalen Gesetzgeber die Möglichkeit, für eine Änderung der Lieferbedingungen zu sorgen.“

Die Einstellung des Verfahrens resultiert aus der Reaktion der DMK. So hat sie ihre Kündigungsfrist von 24 auf 12 Monate verkürzt. Für das Bundeskartellamt stellt das eine substantielle Veränderung dar, die keine Musterklage mehr rechtfertigt.

Außerdem sieht das Kartellamt weitere wettbewerbliche Veränderungen. Milcherzeuger haben die DMK verlassen und den Anlieferanteil um 20 Prozent verringert. Auch bei anderen Molkereien habe es mehr Kündigungen als früher gegeben. Aber: Durch die Milchkrise haben auch Landwirte ihre Produktion aufgegeben. Daher ist dieses Thema für das Bundeskartellamt noch offen und teilte Herd-und-Hof.de auf Nachfrage mit, dass der Wettbewerb weiter beobachtet wird. Wie wirken sich die aktuellen Änderungen auf den Wettbewerb aus? Schließlich sind einige Milcherzeuger mit neuen und verbesserten Konditionen bei den Molkereien wieder eingestiegen. Beendet ist das Thema also nicht.

Der Deutsche Raiffeisenverband begrüßt den Schritt. „Die vom DMK vorgenommene Änderung in seinen Lieferbeziehungen zeigt, dass es bei Bedarf in den Genossenschaftsmolkereien durchaus auf Basis demokratischer Entscheidungen zu Veränderungsprozessen kommen kann“, sagte DRV-Hauptgeschäftsführer Dr. Henning Ehlers.

Die genossenschaftlichen Molkereien stehen weiterhin unter Druck und beginnen wie FrieslandCampina und Hochwald mit differenzierten Preismodellen zu rechnen, die nicht marktgerechte „Übermilch“ anders entlohnt.

Roland Krieg

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