Kartellausnahme für landwirtschaftliche Nachhaltigkeit

Landwirtschaft

Nachhaltigkeit wichtiger als Kartellrecht

Die Europäische Kommission fragt bei Primärerzeuger, Verarbeiter, Händler, Hersteller, Einzelhändler und Anbieter von Betriebsmitteln nach ihren Erfahrungen bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette.

Vereinbarungen entlang der Wertschöpfungskette und zwischen Unternehmen, die das Wettbewerbsrecht einschränken können, die zu höheren Preisen oder zu einem geringeren Angebot führen sind kartellrechtlich verboten.

Ziel der Befragung ist, Ausnahmen bei der Erreichung von bestimmten Umweltzielen, wie die Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmittel, die Eindämmung von Antibiotikaresistenzen oder dem Tierwohl zu genehmigen. Grundsätzlich ist die Ausnahme bereits in der Gemeinsamen Marktordnung EU 1308/2013 im Artikel 210a festgelegt. Das Parlament und der EU-Rat haben dem bereits zugestimmt. Die Kommission ist aufgefordert, bis zum 08. Dezember 2023 Leitlinien weitere Bedingungen zu formulieren, die der Strategie „From Farm-to-Fork“ bei der Umsetzung helfen.

roRo

© Herd-und-Hof.de Nutzungswünsche: https://herd-und-hof.de/impressum.html

Zurück