Kein „Abfertigungstourismus“ beim Viehtransport

Landwirtschaft

Restriktionen bei Viehtransporten auch in NRW

Ende der vergangenen Woche machte auch das Bundesland Nordrhein-Westfalen Ernst bei schärferen Genehmigungen für Tiertransporte in Drittländer. Agrarstaatssekretär Dr. Heinrich Bottermann hatte die Wirtschaftsvertreter und Verbände ins Düsseldorfer Ministerium geladen. Hintergrund ist nach zunehmender gesellschaftlicher Kritik die regional n Bayern und vom Bundesland Schleswig-Holstein vorgetragene politische Umsetzung der Transportgenehmigungen.

„Die Anforderungen an Tiertransporte beim Export müssen bundesweit auf einheitlich hohem Niveau eingehalten und kontrolliert werden, damit kein Abfertigungstourismus im Nutztiersektor entsteht", sagte Bottermann und bezieht sich auf die Vereinbarungen der Agrarministerkonferenz im letzten Jahr.

Künftig werden die Veterinärämter in Nordrhein-Westfalen Tiertransporte in Drittländer nur dann abfertigen, wenn validierte Angaben zu Routen, Versorgungsstationen und Temperaturen vorliegen. Zudem muss es der zuständigen Behörde vor Transportbeginn ermöglicht werden den Routenverlauf und weitere tierschutzrelevante Parameter elektronisch über GPS stichprobenartig zu überwachen.

Die Amtstierärzte werden Transporte nur noch genehmigen, wenn „vor Abfertigung eines Transportes … die Tierschutzanforderungen während des gesamten Transportes eingehalten werden.“ Dazu gehört auch die Möglichkeit, während der Fahrt die Einhaltung stichprobenartig zu gewährleisten. Noch offene Rechtsfragen werden demnächst mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium geklärt.

roRo

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