Kein Gesetz zur Beendigung der Anbindehaltung

Landwirtschaft

Anbindehaltung: Abebben statt verbieten

Die „Anbindehaltung ist nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand nicht mehr zeitgemäß, sie wird auch nur noch von Kleinbauern in schon länger bestehenden Ställen praktiziert.“ Diesem Satz der Bundestierärztekammer (BTK) am 23. April folgte die Einforderung klarer Regeln für einen rechtssicheren Umgang mit Tieren und die Anbindehaltung nach angemessener Übergangszeit „grundsätzlich zu verbieten“.

Friedhelm Schneider, Präsident des hessischen Bauernverbandes, empfand diese Stellungnahme als „massiven Angriff auf die hessischen Milchviehbetriebe“. Rund die Hälfte halten ihre Kühe noch in der Anbindehaltung. Kontrollen und eine mögliche Sanktionierung über Cross Compliance seien Stammtischparolen, weil die Anbindehaltung rechtmäßig sei. Zudem gebe es keine Probleme, bekommen die Tiere dennoch Bewegungsfreiheit und litten nicht.

Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der BTK, warf wiederum die Anschuldigung aus Hessen zurück. Die Anbindehaltung gerate immer wieder in öffentliche Kritik. Klare Regeln gibt es nur für Kälber bis sechs Monate. Die dürfen nicht angebunden werden. Konkrete Haltungsanforderungen für ältere Rinder gibt es nicht. Deshalb haben die BTK-Ausschüsse für Tierschutz und Wiederkäuer eine Empfehlung erarbeitet. „Kernpunkt dieser Stellungnahme ist die Schaffung klarer rechtlicher Regelungen zur Gestaltung der Haltungsform von über sechs Monate alten Rindern. Unsere Experten sind sich darin einig, dass die Anbindehaltung mit einer an den Erfordernissen des Tierschutzes orientierten Übergangsphase grundsätzlich verboten werden muss“, entgegnete Prof. Mantel. Diese Stellungnahme wurde an das Bundeslandwirtschaftsministerium versendet.

Daraufhin legte in der letzten Woche der Bayerische Bauernverband nach und erklärte ebenfalls, dass rund die Hälfte der bayerischen Betriebe Ställe mit Anbindehaltung habe. Dort steht rund ein Viertel der bayerischen Milchkühe. Bauernpräsident Walter Heidl forderte einen verantwortungsvollen Umgang. Für einen Umwandlung der Betriebe müssen die örtlichen Gegebenheiten und die Hofnachfolge beachtet werden. Diese oft im Nebenerwerb wirtschaftenden Betriebe gelten in der Gesellschaft als Vorbild für bäuerliche Lebensweise. Die Anbindehaltung solle möglich bleiben – ergänzt um sommerlichen Weidegang oder mit einem Laufhof.

Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion, hat in dieser Woche beim Bundeslandwirtschaftsministerium nach einem gesetzlichen Verbot der Anbindehaltung gefragt. Die Tiere sollen so oft wie möglich im Freien sein, aber „Die Kontrollen von Tierhaltungen im Hinblick auf die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen“ obliegen am Ende den Ländern, sagte Staatssekretär Peter Bleser. Der Trend gehe allgemein in Richtung Laufstall, was eine Änderung des bestehenden Rechtsrahmens nicht notwendig mache. Es gebe kein Anzeichen dafür, dass dieser Trend abebbe. Zudem würden festzulegende Übergangszeiten einen kompletten Ausstieg nicht schneller machen.

Roland Krieg

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