Kein Warnetikett für Glyphosat

Landwirtschaft

Gericht kassiert Warnhinweis für Glyphosat ein

Ob Glyphosat krebserregend ist oder nicht: Nur die Internationale Krebsagentur hat diese Meinung vertreten, was in der EU für eine Neuzulassung des Totalherbizids geführt und gleichzeitig eine Welle von nationalen Ausstiegsszenarien ausgelöst hat.

Der US-Bundesstaat Kalifornien reagierte auf die Aussage der Krebsagentur und hatte im letzten Jahr beschlossen, einen entsprechenden Warnhinweis auf das Mittel „Roundup“ zu kleben. Glyphosat-Gegner forderten die Bundesregierung zur Nachahmung auf.

Zu früh. Denn am Montag der vergangenen Woche hat US-Richter William Shubb vom Gericht in Sacramento eine einstweilige Verfügung gegen den Warnlabel-Plan erlassen. Ein Warnlabel führe in die Irre, weil die Mehrheit der Prüforganisationen keine Krebsgefahr beschreibe. Vor allem die Amerikanische Umweltbehörde EPA erlaube den Einsatz des seit 1974 am häufigsten verwendeten Unkrautvernichtungsmittels. Ein Kunde könne die Deklarierung nicht nachvollziehen, wenn es nur eine Organisation gebe, die eine entsprechende Klassifizierung vorgenommen habe, heißt es übereinstimmend in verschiedenen Fachmagazinen.

Sam Delson ist Sprecher der kalifornischen Umweltbehörde und stellt klar, dass die Verfügung sich nur auf die Deklarierung und nicht auf die Listung des Mittels auf die rote Liste des US-Bundessstaates bezieht.

Die einstweilige Verfügung folgt der Klage der Nationalen Getreideerzeuger der USA. Ein Urteil ist damit noch nicht gesprochen.

Roland Krieg

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