Keine Antragsfristverlängerung in Deutschland

Landwirtschaft

BMEL: Fristverlängerung gefährdet Auszahlungstermin

Die Mitgliedsstaaten dürfen die Antragsfrist für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) um einen Monat nach hinten auf den 15. Juni 2020 schieben. Italien hatte den Anfang gemacht, weil durch den Stand Still, Fristen nicht hätten eingehalten werden können. Deutschland hat am Donnerstag einer Fristverschiebung den Riegel vorgeschoben.

Die Anträge müssen sowohl für die erste Säule der Direktzahlungen als auch für die zweite Säule, der Entwicklung des ländlichen Raums, gestellt werden. In Absprache mit den Bundesländern und der Möglichkeit, die Gelder schon im Dezember 2020 auszuzahlen, bleibt es in Deutschland bei der üblichen Antragsfrist bis zum 15. Mai. Eine Verlängerung würde den Bearbeitungs- und Kontrollzeitraum der Anträge einschränken und die vorfristige Auszahlung im Dezember behindern.

Landwirte werden bei der Antragstellung unterstützt, um ihre Anträge fristgerecht bis zum 15. Mai einzureichen. Die Unterstützung erfolgt beispielsweise in Form von telefonischer Hilfe oder Video-Chats. Außerdem erlaubt die elektronische Antragstellung eine fristgerechte Einreichung der Anträge.

roRo

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