Keine Aufzeichnungspflicht für die Windgeschwindigkeit

Landwirtschaft

Für das Beizen von Kulturen kann auch auf Elektronen zurückgegriffen werden

Im Gegensatz zum flächigen Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln ist die Saatgutbeize eine punktgenaue Alternative. Abrieb von Stäuben und deren Verdriftung haben im Jahr 2008 zum Bienensterben im Oberrheingraben geführt. Das hatte weitreichende Folgen. Mittlerweile dürfen nur noch zertifizierte Beizstellen das Coating auf das Saatgut bringen und abdriftarme Sämaschinen sind beim Julius Kühn-Institut gelistet. Außerdem ist bei der Ausbringung von Saatgut mit fungiziden Beizen die Windgeschwindigkeit zu beachten. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat  im Februar dieses Jahres drei Anwendungsbestimmungen für dieses Jahr ausgesetzt. Unter anderem die Anwendungsbestimmung NH 681, nach der auf einer Verpackung mit gebeiztem Saatgut die folgende Kennzeichnung anzubringen ist: „Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes des behandelten Saatgutes  bei Wind mit Geschwindigkeiten über m/s.“

Diese Bestimmung fällt offenkundig weg, weil die rechtliche Grundlage unklar ist. Für Regionen wie Rügen wäre bei einer Windgeschwindigkeit von 5,13 m/s am ruhigsten Tag des Jahres jegliches Ausbringen von gebeiztem Saatgut unmöglich. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ergänzt die Anfrage der FDP, dass bei Windgeschwindigkeiten von mehr als 5 m/s nach Guter Fachlicher Praxis gar keine Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln erfolgen sollte. Bei den Fungiziden jedoch sind Auswirkungen auf andere Organismen größer.

Zwar liefert der Deutsche Wetterdienst Angaben zu regionalen Windgeschwindigkeiten, aber offenbar nicht rechtlich fundiert. Inwieweit Landwirte mit eigenen Wetterstationen die Windgeschwindigkeit für eine Ausbringung messen dürfen, ist derzeit offen. Das ist einer der Gründe, warum die Anwendungsbestimmung ausgesetzt wurde. „Eine sachgerechte Lösung soll schnellst möglich gefunden werden“, heißt es vom Ministerium weiter.

Lesestoff:

Neben der chemischen Beize gibt es mittlerweile, allerdings noch nicht für alle Anwendungen, eine elektronische Beize: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/mit-elektronen-gegen-schaderreger-im-saatgut.html

roRo

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