Keine Extra-Entschädigung zum Ende der Kastenhaltung

Landwirtschaft

Fördermöglichkeiten für den Umbau des Sauenstalls

Die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung von Ende Januar sieht Übergangsfristen für die Abschaffung der Kastenstände von acht Jahren für das Deckzentrum und von 15 Jahren für den Abferkelbereich vor. Landwirte, die deshalb umbauen können im Rahmen des Bundesprogrammes Stallumbau mit bis zu 500.000 Euro gefördert werden. Für die Jahre 2020 und 2021 wurden dafür 300 Millionen Euro im Rahmen des Corono-Konjunkturpaketes eingepreist.  

Eine finanzielle Unterstützung gibt es auch über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) sowohl im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogrammes (AFP), als auch für spezielle Umbauinvestitionen in der Sauenhaltung.

Darauf verweist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft als Antwort auf die FDP-Abgeordnete Carina Konrad, ob der Bund eine Entschädigung für die Betriebe zahlt, die wegen des notwendigen Umbaus aus der Sauenhaltung aussteigen.

roRo

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