Keine Gartenabfälle in den Wald
Landwirtschaft
Selbst kompostieren oder abholen lassen
Immer wieder müssen Förster Gartenabfälle aus dem Wald entsorgen. Gerade im Herbst landet mancher Grünschnitt im Wald. Das Brandenburger Umweltministerium weist darauf hin, dass dieser dort nicht hingehört.
Die Natur nimmt durch illegal abgelagerte Gartenabfälle Schaden. Durch die Verrottung von Gartenabfällen wird die Nährstoffzusammensetzung des Bodens empfindlich gestört. Wo Grünabfälle entsorgt wurden, sieht man nach kurzer Zeit oft nur noch Brennnesseln als Folge einer massiven Nährstoffanreicherung. Insbesondere gelangt dadurch Nitrat in den Boden. Das Salz kann in dieser Menge nicht von den Pflanzen aufgenommen werden, in das Grundwasser gelangen und schließlich auch das Trinkwasser belasten.
Abgelagerter Rasenschnitt führt zu Schimmel-, Gärungs- und Fäulnisprozessen und letztendlich zum Absterben von Organismen. Der natürliche Nährstoffkreislauf wird gestört. Durch die Gärprozesse unter Luftabschluss kann es sogar zur Selbstentzündung und letztlich zum Wald- oder Flächenbrand kommen.
Zweige von Strauch- und Baumschnitten können Pilzkrankheiten übertragen. Wurzeln, Zwiebeln und Knollen aus Gartenabfällen können zur unbeabsichtigten Ausbreitung nicht heimischer Pflanzen führen. Diese verdrängen die heimische Flora sowie die von dieser Lebensgrundlage abhängigen Tiere und tragen so zum Artenwandel bei.
Wenn Gartenabfälle nicht selbst kompostiert werden, müssen sie wie andere Haushaltsabfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden. Möglichkeiten zur Grünabfallsammlung in Laubsäcken, auf Wertstoffhöfen und auf Sammelplätzen sind ausreichend vorhanden. In immer mehr Entsorgungsgebieten besteht auch die Möglichkeit, für dieses Material eine Biotonne zu nutzen.
Illegale Abfallentsorgung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 20.000 Euro geahndet werden.
roRo