Keine Gülle trotz Ende Sperrfrist

Landwirtschaft

Kältewelle verlängert Gülle-Sperrfrist

Laut Düngerverordnung dürfen in der Zeit zwischen dem 01. November bis zum 31. Januar auf Ackerland und vom 15. November bis zum 31. Januar auf Grünland keine Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff und Phosphor ausgebracht werden. Betroffen sind dabei Gülle, Jauche, Gärreste aus Biogasanlagen, Geflügelkot und Mineraldünger.

Die Witterung kann die Sperrfrist verlängern, wie das Landwirtschaftsministerium aus Mecklenburg-Vorpommern mitteilt. Denn nach Ende der Sperrfrist darf dieser Dünger auch nicht ausgebracht werden, wenn der Boden wassergesättigt, überschwemmt, gefroren oder durchgängig mir mehr als fünf Zentimeter Schnee bedeckt ist.

In Mecklenburg-Vorpommern ist der Boden bis auf sieben und teilweise 25 Zentimeter Tiefe gefroren und nach Auskunft des Deutschen Wetterdienstes wird sich daran auch in kurzer Zeit nichts ändern. Zumindest in Mecklenburg-Vorpommern darf also auch nach ende der Sperrfrist kein Wirtschaftsdünger ausgebracht werden.

roRo

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