Keine Pflicht zu PSM-Kompensationsflächen

Landwirtschaft

Keine Pflicht zur Flächenstilllegung

Wer Pflanzenschutzmittel nutzt, könnte als Ausgleich Flächen ohne deren Einsatz anlegen oder nutzen. Die Idee des Umweltbundesamtes fand sogar in dem am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligten Insektenprogramm Eingang. Dort wird die Idee als „Refugialflächenansatz“ beschrieben.

Das Verwaltunsgericht Braunschweig hat am gleichen Tag entschieden, dass die Zulassung von Pflanzenschutzmittel nicht mit einer Kompensationsfläche verbunden werden darf. Das für die Zulassung zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hatte sich schon vorher gegen dieses Konzept ausgesprochen.

Der Insektenschutz müsse breit gedacht werden“, kommentiert Staatssekretär beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Hermann Onko Aeikens: „Rechtlich nicht möglich ist es aber, unsere Bauern zu einer faktischen Stilllegung von Ackerflächen zu verpflichten, wenn sie Pflanzenschutzmittel nutzen. Das hat das Verwaltungsgericht in seinem gestrigen Urteil deutlich gemacht: Es ist unzulässig, die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln an Biodiversitätsauflagen zu knüpfen. Das Gericht bestätigt in diesem Punkt unsere Rechtsauffassung. Wir akzeptieren das Urteil und begrüßen, dass diesbezüglich nun Klarheit herrscht.“

roRo

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