Klage gegen Transparenz

Landwirtschaft

Bäuerin wehrt sich gegen Veröffentlichung

Im Rahmen der EU-Transparenzinitiative müssen die Empfänger von EU-Agrarzahlungen veröffentlicht werden, was die Bundesrepublik am 17.12.2008 angefangen hat, umzusetzen.

Klage gegen Veröffentlichung
Jetzt hat ein landwirtschaftlicher Vollerwerbsbetrieb aus dem hessischen Main-Kinzig-Kreis Klage gegen die Veröffentlichung beim Verwaltungsgericht Wiesbaden eingereicht. Die Veröffentlichung der Daten verstoße nach Ansicht der Klägern gegen den Datenschutz. Der Landkreis hatte ihr am 31.12. einen Bescheid über die Betriebsprämie zugestellt und damit auch ihre Daten in die Datenbank gestellt. Die Klägerin meint, dass über die personenbezogenen Daten, Rückschlüsse auf ihren Betrieb gezogen werden könnten.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die Klage zunächst ausgesetzt und lässt die EU jetzt klären, inwieweit die Veröffentlichungsverordnungen mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind. Das Gericht erkennt einen gravierenden eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz an. Die Veröffentlichung sei nur gestattet, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem Zweck stehe und ein gesellschaftliches Bedürfnis bestehe.
Transparenz sei kein eigenständiger Zweck und nur durch den Wunsch der gesellschaftlichen Kontrolle über die Mittelverwendung gerechtfertigt. Das sei hier jedoch nicht gegeben.
Angesichts dieses Beschlusses (AZ.: 6 K 1045/08.WI) forderte der Deutsche Bauernverband (DBV) Bund und Länder auf, „die Veröffentlichung im Internet unverzüglich einzustellen“.
Jetzt ist die EU dran.

roRo

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