Klage wegen unzureichendem Grünlandschutz

Landwirtschaft

Mähwiesen in Naturschutzgebieten zu wenig geschützt

Weil blütenreiche Wiesen in Natura-2000-Gebieten in Deutschland nicht ausreichend geschützt sind, verklagt die Europäische Kommission die Bundesrepublik. Es geht um die Habitat-Richtlinie 92/43/EWG zum Schutz der biologischen Vielfalt. Demnach müssen EU-Länder wichtige Lebensräume und Arten schützen und einen günstigen Erhaltungszustand herstellen. Eine Verschlechterung darf es in den ausgewiesenen Gebieten nicht geben. Darauf verweisen auch die neuerlichen Green Deal und Strategie zum Schutz der Biodiversität.

Speziell geht es um die beiden Lebensraumtypen Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen, die einen ungünstigen Erhaltungszustand aufweisen. Im Sommer 2019 hatte die Kommission ein Aufforderungsschreiben an die Bundesregierung geschickt und im Oktober nach Gesprächen eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Darin heißt es, dass vor allem aufgrund nicht nachhaltiger landwirtschaftlicher Verfahren in Naturschutzgebieten die Gebiete immer kleiner wurden oder schon ganz verschwunden sind. Deutschland hatte zwei Monate Zeit,  angemessene Maßnahmen zu ergreifen.

Die waren aber unzureichend, weswegen die Kommission jetzt Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht hat.

roRo

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