Klarstellung bei Tiertransporten

Landwirtschaft

EU-Tiertransportregeln auch außerhalb der Union

Die Zuchtvieh Export GmbH wollte Rinder vom bayerischen Kempten nach Usbekistan transportieren. Die Stadt Kempten als Versandort muss den Transport genehmigen und hatte nach Einreichung der Unterlagen Änderungen verlangt, die das Transportunternehmen nicht durchführen wollte. Das eingereichte Fahrtenbuch entspreche nicht den Regeln der EU-Verordnung EG 1/2005 zum Schutz von Tieren beim Transport. Die Behörde bemängelte, dass das Transportunternehmen für die 7.000 Kilometer lange Strecke für die 146 Transportstunden außerhalb der EU, also von Brest in Weißrussland nach Karaganda in Kasachstan, keine Ruhe- oder Umladeorte verzeichnet waren. Der Streit landete vor dem Bayerischen Veraltungsgerichtshof, der wiederum den Europäischen Gerichtshof (EuGH) befragte, ob die EU-Transportregeln für Tiere auch außerhalb der EU gelten. Einfaches Fazit: Ja, wie der EuGH am Donnerstag bekannt gab.

Tiere dürfen nur transportiert werden, wenn das eingereichte Fahrtenbuch realistische Ruhepausen erkennen lässt. Unter bestimmten Bedingungen dürfen Rinder 14 Stunden lang transportiert werden, wenn sie im Anschluss eine mindestens einstündige Ruhepause für Fütterung und Tränke erhalten. Danach dürfen Rinder erneut bis zu 14 Stunden transportiert werden. Danach brauchen sie eine Pause von 24 Stunden.

Die entsprechende EU-Verordnung unterwirft, so das EuGH, Tiertransporten aus dem Unionsgebiet in Drittländer keine besondere Genehmigungsregelung. Deshalb müssen sich die Spediteure an die gleichen Regeln wie innerhalb der EU halten. Zwar könne die Behörde Unwägbarkeiten nach eigenem Ermesseneinkalkulieren, doch Ruhe- und Umladezeiten müssen im Fahrtenbuch eingetragen sein. Dann dürfe die Behörde auch eine Nachbesserung verlangen oder den Transport untersagen.

Nur ein erster Schritt

Anne Quart, Staatssekretärin im Brandenburger Verbraucherschutzministerium begrüßt das Urteil, dass „Tierwohl und den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher über ein wirtschaftliche Interessen gestellt hat.“ Dazu gehöre auch die Kontrolle dieser Regelung.

Dennoch sei das Urteil nur ein erster Schritt: „Tiertransporte über Tausende Kilometer sind nicht notwendig im Rahmen einer regionalen und nachhaltigen Landwirtschaft, sondern sind Teil des Geschäftsmodells multinationaler und vernetzt agierender Unternehmen, die zur Maximierung ihrer Gewinne Tiere nicht nur durch ganz Europa, sondern auch in Drittstaaten transportieren, um diese dort billig zu züchten, zu mästen oder zu schlachten.“

Quart fordert ein dezentrales Netz an Schlachthöfen und eine Förderung regionaler Wirtschaftsstrukturen.

Lesestoff:

EuGH C-424/13

Roland Krieg

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