Klee- und Luzernegras höher vergüten

Landwirtschaft

Biobranche fördert Nachbesserung beim EEG

Das Erneuerbare Energien Gesetz befindet sich in Novellierung, wobei die aktuelle Fassung erst seit dem 01. Januar 2012 in Kraft ist. So fordern Bioland und der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) die Korrektur eines Passus in der Neubewertung im Herbst dieses Jahres, der beim letzten Mal erst kurz vor Schluss gestrichen wurde und den ökologischen Landbau benachteiligt. Klee- und Luzernegras werden in der aktuellen EEG-Version für die Nutzung in Biogasanlagen nur dann höher vergütet, wenn sie als Zwischenfrucht angebaut werden.

Nachhaltige Biogasanlage

Die Biobetriebe bauen Klee- und Luzernegras jedoch mindestens zweijährig an und fallen demnach aus der höheren Vergütungsstufe in der Biomasseverordnung heraus. Für Bioland-Präsident Jan Plagge wird damit Klee- und Luzernegras auf die gleiche Vergütungsstufe mit Mais gestellt. Dessen Umwelt- und Klimabilanz ist aber schlechter als die von Klee- und Luzernegras und behindere das nachhaltige Betreiben von Biogasanlagen, so Plagge. Zudem stehen die Gemenge aus Klee und Luzerne mit Gräsern nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion wie der Maisanbau. Die Pflanzen bauen zusätzlich Humus im Boden auf, der Kohlendioxid aus der Atmosphäre nimmt. In seiner jetzigen Ausrichtung fördere das EEG Großanlagen mit Mais.
Felix Prinz zu Löwenstein, Vorstand des BÖLW,
unterstreicht, dass „Biogas erfunden wurde, um Stoffe aus der Landwirtschaft für die Energiegewinnung zu nutzen, die keine Verwendung als Nahrungsmittel finden.“
Demgegenüber hat die Bundesregierung den niedrigeren Vergütungsatz gewählt, weil sie die Vorteile von Klee- und Luzernegras mehr „in der Fruchtfolge zur Erhöhung der Bodenfruchtbarkeit und Regulierung von Beikraut“ sieht.
Nach Einschätzung des BÖLW am Dienstag ist die Bundesregierung nicht gewillt, den Passus zu ändern.

roRo

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