Kleines Geld für großes Ressort

Landwirtschaft

Landwirtschaft, Agenda 2030 und Zukunft

Vor dem Klimagipfel und den UN-Gipfeln zu den Pariser Klimaverträgen und der Agenda 2030 steht die Landwirtschaft erneut im Fokus. Im ländlichen Raum ist sie eine der wenigen Wirtschaftssektoren, die Werte schaffen, den demografischen Wandel gleichwertig gestalten soll und als Träger der Bio-Ökonomie einen wichtigen Schlüssel in der Hand hält. Die Transformation in eine klimaneutrale Welt kann nicht ohne den Agrarbereich gelingen. Global gibt es aber eine extreme Schieflage zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Meist fehlen den Lösungsansätzen in der Land- und Ernährungswirtschaft die finanziellen Mittel für die Umsetzung.

Der Agraretat

Das kann auch Deutschland nicht verbergen. 6,5 Milliarden Euro möchte das Ministerium im Einzelplan 10 als Rekordhaushalt verbuchen. Lediglich 194 Millionen Euro mehr als aktuellen Etat. Immerhin kommt Ministerin Julia Klöckner um Kürzungen wie in anderen Ministerien herum.

Tierwohl, eine Ackerbaustrategie, Forschung und internationale Verpflichtungen stehen auf dem Stundenplan. Doch zwei Drittel der Gelder sind für die Landwirtschaftliche Sozialpolitik vorgesehen. Für alles andere bleiben nur Tropfen übrig. Ob die für die „Zäsur“ (Klöckner) in der Landwirtschaft reichen? Angesichts der oppositionellen Töne im Plenum und auf der Straße kann es kein Agrarminister überhaupt jemandem Recht machen.

Geld ersetzt aber auch keine Politik. Franz-Josef Holzenkamp begrüßt als Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes den neuen Etat. Damit soll der ländliche Raum gegenüber den Ballungszentren gefördert werden. Auch die Pläne zur Digitalisierung seien gut. Besser „wäre es jedoch, die Ausgaben für die Entwicklung der Digitalisierung an einer Stelle innerhalb der Regierung zu bündeln“, so Holzenkamp. Gut sei auch der Etat für mehr Tierwohl. Die neuen Pläne dürften die unternehmerischen Entscheidungen jedoch nicht unberücksichtigt lassen. Die geforderten Neuregelungen im Baurecht adressiert Holzenkamp richtigerweise an das Innenministerium.

Betriebliche Risikovorsorge

Zum Thema Haushalt gehört auch die Frage, was mit den Steuergeldern finanziert werden soll. Eine Milliarde EU-Gelder für die Milch in der letzten Milchkrise und Dürrehilfen wie im letzten Jahr werden sich nicht so leicht wiederholen. Reiner Holznagel vom Deutschen Bauernverband (DBV) empfiehlt in der aktuellen Mitgliederzeitschrift die Stärkung der innerbetrieblichen Risikovorsorge: „Gute Eigenvorsorge ist das A und O! Vorschläge dazu liegen auf dem Tisch – auch wir als Bund der Steuerzahler haben uns eingebracht, denn das Steuerrecht bietet hier wichtige Ansatzpunkte.“ Die Gewinnglättung stehe bereits im Gesetz, so Holznagel, und ermögliche es, Gewinnschwankungen durch Wetterkapriolen wie Dürre, Frost und Hagel in aufeinanderfolgenden Jahren auszugleichen.“ Nach erfolgreicher Abstimmung mit der EU dürfte die Regel im Jahressteuergesetz 2019 enthalten sein. Auf wenig Gegenliebe stößt das DBV-Lieblingsthema „Risikoausgleichsrücklage“. Nach Jahren der Verweigerung aus dem Finanzministerium, hat sich mittlerweile auch das BMEL gegen diese Option ausgesprochen.

Sicherung der Liquidität

Der Zoom von der Berliner Wilhelmstraße auf einen X-beliegen landwirtschaftlichen Betrieb entführt den Betrachter auf die Konten der Betriebsleiter. Die kann der Etat nicht ausgleichen, aber die Politik vor dem Minus bewahren. Einer der nächsten Eingriffe ist die Reform der Grundsteuer. Heute findet in Berlin eine öffentliche Anhörung im Finanzausschuss statt. Für die Landwirtschaft geht es um die Besteuerung der Grundsubstanz. „Besonders wichtig ist die Zugrundelegung der Ertragsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Flächen für die Grundsteuer A. Wir brauchen eine möglichst transparente und bürokratiearme Gestaltung. Eine Mehrbelastung muss auf jeden Fall vermieden werden“, sagte der stellvertretende Generalsekretär des DBV, Udo Hemmerling, am Dienstag. Der Deutsche Bauernverband kritisiert die bisher vorgesehene ersatzlose Streichung der jahrzehntelang bewährten Regelung für bäuerliche Tierhaltungskooperationen (§ 51a Bewertungsgesetz). „Es ist nicht akzeptabel, dass diese Tierhaltungen künftig als Gewerbebetrieb mit weitreichenden nachteiligen steuerlichen Konsequenzen eingestuft werden sollen, obwohl die erforderlichen Flächen über die beteiligten kleinen und mittleren bäuerlichen Familienbetriebe vorhanden sind. Wir erwarten vom Bundestag, die unbedachte Streichung des § 51a rückgängig zu machen. Außerdem fordern wir, die Wohngebäude auf den Höfen weiter dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuzuordnen, um steuerliche Mehrbelastungen auszuschließen

Roland Krieg

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