Kleingruppenhaltung im Fokus
Landwirtschaft
Kleingruppenhaltung im Bundesrat
Im letzten Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Kleingruppenhaltung von Legehennen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Hintergrund ist die Entscheidung aus dem Jahr 1999, dass die Hennenhaltung in Batteriekäfigen aus Gründen des Tierschutzes nicht mehr erlaubt ist. Es sollte nur noch Bodenhaltung und Volierenhaltung erlaubt sein, bis der Bundesrat im Jahr 2006 auch die Kleingruppenhaltung in größeren Käfigen wieder zugelassen hat.
Formfehler
Das
Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hatte sich in erster Linie mit einem
Formfehler beschäftigt, weil für die Änderung des Tierschutzgesetzes durch den
Bundesrat die Tierschutzkommission nicht
gehört wurde. Daher hatte Rheinland-Pfalz einen Normenkontrollantrag beim
Bundesverfassungsgericht gestellt. Für die Kleingruppenhaltung und die
Übergangsregelungen hat das Gericht eine Frist bis zum 31. März 2012 gesetzt.
Das
hat nun das Bundeslandwirtschaftsministerium
zum Anlass genommen, die Kleingruppenhaltung, wenn möglich noch in diesem Jahr
zu verbieten.
Antrag Rheinland-Pfalz
Am Freitag wird sich der Bundesrat erneut mit dem Thema beschäftigen, weil Rheinland-Pfalz seinen Antrag einbringt, einen Gesetzentwurf vorzubereiten, der auch die Kleingruppenhaltung verbietet. Zwar habe das Gericht sich ausschließlich mit dem Formfehler beschäftigt, aber es „bestand keine Notwendigkeit mehr, sich mit dem tierschutzfachlichen Vortrag“ auseinanderzusetzen. Die „umfangreichen Gutachten“ belegen, dass die Kleingruppenhaltung tierschutzwidrig ist.
Umsetzung oder neue Diskussion?
Der
deutsche Tierschutzbund begrüßt den Antrag und hofft auf eine schnelle
Umsetzung. „Wir hoffen, dass die anderen Bundesländer den Antrag stützen und
das Verbot der Käfige rasch erfolgt“, sagt Wolfgang Apel, Präsident des
Tierschutzbundes am Mittwoch. Auf Anfrage sieht auch das
Bundeslandwirtschaftsministerium keine Probleme bei der zügigen Umsetzung und
hält sich an der First bis Ende März 2012 fest.
Demgegenüber
vertritt Dr. Bernd Diekmann, Vorsitzender des Bundesverbandes Deutsches Ei und
Vizepräsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG)
weiterhin die Meinung, dass das höchste Gericht nur den Formfehle behandelt
habe und nicht den Tierschutzaspekt: „Das Bundesverfassungsgericht hat hier
lediglich einen Verfahrensfehler gerügt.“ Die Kleingruppenhaltung sei
erwiesenermaßen tiergerecht und die Argumente des Landes Rheinland-Pfalz seien „nicht
nur grotesk, sondern schlichtweg falsch“.
roRo