Kleingruppenhaltung im Fokus

Landwirtschaft

Kleingruppenhaltung im Bundesrat

Im letzten Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Kleingruppenhaltung von Legehennen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Hintergrund ist die Entscheidung aus dem Jahr 1999, dass die Hennenhaltung in Batteriekäfigen aus Gründen des Tierschutzes nicht mehr erlaubt ist. Es sollte nur noch Bodenhaltung und Volierenhaltung erlaubt sein, bis der Bundesrat im Jahr 2006 auch die Kleingruppenhaltung in größeren Käfigen wieder zugelassen hat.

Formfehler

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hatte sich in erster Linie mit einem Formfehler beschäftigt, weil für die Änderung des Tierschutzgesetzes durch den Bundesrat die Tierschutzkommission nicht gehört wurde. Daher hatte Rheinland-Pfalz einen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt. Für die Kleingruppenhaltung und die Übergangsregelungen hat das Gericht eine Frist bis zum 31. März 2012 gesetzt.
Das hat nun das Bundeslandwirtschaftsministerium zum Anlass genommen, die Kleingruppenhaltung, wenn möglich noch in diesem Jahr zu verbieten.

Antrag Rheinland-Pfalz

Am Freitag wird sich der Bundesrat erneut mit dem Thema beschäftigen, weil Rheinland-Pfalz seinen Antrag einbringt, einen Gesetzentwurf vorzubereiten, der auch die Kleingruppenhaltung verbietet. Zwar habe das Gericht sich ausschließlich mit dem Formfehler beschäftigt, aber es „bestand keine Notwendigkeit mehr, sich mit dem tierschutzfachlichen Vortrag“ auseinanderzusetzen. Die „umfangreichen Gutachten“ belegen, dass die Kleingruppenhaltung tierschutzwidrig ist.

Umsetzung oder neue Diskussion?

Der deutsche Tierschutzbund begrüßt den Antrag und hofft auf eine schnelle Umsetzung. „Wir hoffen, dass die anderen Bundesländer den Antrag stützen und das Verbot der Käfige rasch erfolgt“, sagt Wolfgang Apel, Präsident des Tierschutzbundes am Mittwoch. Auf Anfrage sieht auch das Bundeslandwirtschaftsministerium keine Probleme bei der zügigen Umsetzung und hält sich an der First bis Ende März 2012 fest.
Demgegenüber vertritt Dr. Bernd Diekmann, Vorsitzender des Bundesverbandes Deutsches Ei und Vizepräsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) weiterhin die Meinung, dass das höchste Gericht nur den Formfehle behandelt habe und nicht den Tierschutzaspekt: „Das Bundesverfassungsgericht hat hier lediglich einen Verfahrensfehler gerügt.“ Die Kleingruppenhaltung sei erwiesenermaßen tiergerecht und die Argumente des Landes Rheinland-Pfalz seien „nicht nur grotesk, sondern schlichtweg falsch“.

roRo

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