„Kleingruppenhaltung“ Thema im BR-Agrarausschuss

Landwirtschaft

Streitpunkt Kleingruppenhaltung

Zur Vorbereitung auf das Ende der Legehennenbatterie zählte auch die Entwicklung der so genannten Kleingruppenhaltung. Tierschützern ist diese ein ähnlicher Dorn im Auge, weil sie kaum eine Entwicklung im Tierschutz bedeuten. Verwirrung sorgt weiterhin, dass die Eier aus der Kleingruppenhaltung die gleiche „3“ tragen müssen, wie die alte Legehennenbatterie. Langfristig werden nur Öko-, Boden- und Freilandhaltung akzeptiert werden.
Dennoch haben Legehennenhalter in Deutschland in die Kleingruppenhaltung investiert – und derzeit läuft der Streit um die Frist, bis wann auch diese Haltungsform ausläuft. Heute ist die Frist Thema im Agrarausschuss des Bundesrates.

23 – 29 – 35

Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner wagte sich mit einer Übergangsfrist bis zum Jahr 2035 im letzten Jahr ganz weit vor und scheiterte gleich im Bundestag. Gegenüber der Eierwirtschaft habe Aigner die Auffassung vertreten, eine kürzere Frist als 2029 sei wegen verfassungsrechtlicher bedenken nicht haltbar, es gelte nach Artikel 14 des Grundgesetzes das geschützte Eigentum. Erst vor sechs Jahren haben rund 150 Legehennenhalter in die Kleingruppe investiert. Mit diesem realistischen Kompromiss könnte die Eierwirtschaft notfalls leben“, stellte Bernd Diekmann fest. Diekmann ist Vize-Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) und Vorstand des Bundesverbandes Deutsches Ei (BDE).
Rheinland-Pfalz und Niedersachsen
favorisieren hingegen nach einer Wirtschaftlichkeitsberechnung des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) eine kürzere Übergangszeit bis zum Jahr 2023, im Einzelfall bis 2025. Das KTBL hat eine normale Nutzungsdauer und damit den Amortisationszeitraum mit elf Jahren angegeben. Niedersachsens Landwirtschaftsminister Gert Lindemann: „Mit dem gemeinsamen Vorschlag berücksichtigen wir die Belange des Tierschutzes sowie die Interessen der Tierhalter, die die Kleingruppenhaltung aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen vor rund zwei Jahren in Betrieb genommen und somit ein Recht auf Bestandsschutz und auf Rechtssicherheit haben.“
ZDG und BDE hingegen halten den verkürzten Zeitraum für „inakzeptabel“. Dieser Vorschlag könne „ganz offenkundig durch keine seriöse Wirtschaftlichkeitsrechnung gestützt sein“. Diekmann weiter: „Das Vertrauen deutscher Legehennenhalter in ein erst vor sechs Jahren etabliertes modernes Haltungssystem wird mit Füßen getreten.“ Er verweist auf die paradoxe Situation, dass noch nicht einmal alle europäischen Nachbarländer die Käfigbatterie abgeschafft haben. Und deren beinahe unverfrorene Weigerung, bestehendes europäisches Recht einzuhalten, werde durch die dilettantische deutsche Selbstkasteiungsbereitschaft noch belohnt, so Diekmann.

roRo

Zurück