„Kleingruppenhaltung“ Thema im BR-Agrarausschuss
Landwirtschaft
Streitpunkt Kleingruppenhaltung
Zur Vorbereitung auf das Ende der Legehennenbatterie zählte
auch die Entwicklung der so genannten Kleingruppenhaltung. Tierschützern ist
diese ein ähnlicher Dorn im Auge, weil sie kaum eine Entwicklung im Tierschutz
bedeuten. Verwirrung sorgt weiterhin, dass die Eier aus der Kleingruppenhaltung
die gleiche „3“ tragen müssen, wie die alte Legehennenbatterie. Langfristig
werden nur Öko-, Boden- und Freilandhaltung akzeptiert werden.
Dennoch haben Legehennenhalter in Deutschland in die
Kleingruppenhaltung investiert – und derzeit läuft der Streit um die Frist, bis
wann auch diese Haltungsform ausläuft. Heute ist die Frist Thema im Agrarausschuss
des Bundesrates.
23 – 29 – 35
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner wagte sich
mit einer Übergangsfrist bis zum Jahr 2035 im letzten Jahr ganz weit vor und
scheiterte gleich im Bundestag. Gegenüber der Eierwirtschaft habe Aigner die
Auffassung vertreten, eine kürzere Frist als 2029 sei wegen
verfassungsrechtlicher bedenken nicht haltbar, es gelte nach Artikel 14 des
Grundgesetzes das geschützte Eigentum. Erst vor sechs Jahren haben rund 150
Legehennenhalter in die Kleingruppe investiert. Mit diesem realistischen Kompromiss
könnte die Eierwirtschaft notfalls leben“, stellte Bernd Diekmann fest.
Diekmann ist Vize-Präsident des
Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) und Vorstand des
Bundesverbandes Deutsches Ei (BDE).
Rheinland-Pfalz und
Niedersachsen favorisieren hingegen nach einer Wirtschaftlichkeitsberechnung
des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) eine
kürzere Übergangszeit bis zum Jahr 2023, im Einzelfall bis 2025. Das KTBL hat
eine normale Nutzungsdauer und damit den Amortisationszeitraum mit elf Jahren
angegeben. Niedersachsens Landwirtschaftsminister Gert Lindemann: „Mit dem gemeinsamen Vorschlag berücksichtigen
wir die Belange des Tierschutzes sowie die Interessen der Tierhalter, die die
Kleingruppenhaltung aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen vor rund zwei
Jahren in Betrieb genommen und somit ein Recht auf Bestandsschutz und auf Rechtssicherheit
haben.“
ZDG und BDE hingegen halten
den verkürzten Zeitraum für „inakzeptabel“. Dieser Vorschlag könne „ganz
offenkundig durch keine seriöse Wirtschaftlichkeitsrechnung gestützt sein“. Diekmann
weiter: „Das Vertrauen deutscher Legehennenhalter in ein erst vor sechs Jahren
etabliertes modernes Haltungssystem wird mit Füßen getreten.“ Er verweist auf
die paradoxe Situation, dass noch nicht einmal alle europäischen Nachbarländer die
Käfigbatterie abgeschafft haben. Und deren beinahe unverfrorene Weigerung,
bestehendes europäisches Recht einzuhalten, werde durch die dilettantische
deutsche Selbstkasteiungsbereitschaft noch belohnt, so Diekmann.
roRo