Klimaschutzgesetz BW

Landwirtschaft

Erweitertes Klimaschutzgesetz in BW auf dem Weg

Der Ministerrat hat am Dienstag den Weg für die Verbändeanhörung des zweiten Klimaschutzgesetzes frei gegeben. Die Vorgaben werden wirksamer und im Landesrecht verankert. Unter dem Eindruck des zurückliegenden Sommers mit seiner Trockenheit und Hitze hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann zusammen mit Klimaschutzministerin Thekla Walker zu größeren Anstrengungen veranlasst. In Baden-Württemberg gab es 24 Tage mit Temperaturen über 30 Grad Celsius.

Schon im letzten Jahr wurde die Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent und die Klimaneutralität bis 2045 beschlossen. Jetzt wird den folgenden Punkten nachgeschärft: Sektorziele werden verankert, Für Kohlendioxid wird in der Landesverwaltung ein Schattenpreis von 201 Euro festgelegt, der bei Baumaßnahmen des Landes künftig berücksichtigt wird, Klimavorbehalt bei Förderprogrammen des Landes, PV-Pflicht für landeseigene Gebäude, eine Ermächtigungsgrundlage für Kommunen zum Anschluss an erneuerbare Energiequellen, Erleichterung des Denkmalschutzes für die Verwendung von erneuerbarer Energie und ein Prozessschutz in Höhe von zehn Prozent im Landeswald.

roRo

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