Klöckner hat Seehofer rumgekriegt

Landwirtschaft

Baugesetzbuch wird geändert

Ein alter Schweinestall wird umgebaut. Die Tiere bekommen einen Auslauf – der Landwirt aber keine Baugenehmigung. Alltag auf den Höfen, weil Tiere im Auslauf eine neue Emissionsquelle darstellen und der artgerechte Stall daher eine neue Baugenehmigung braucht.

Es geht auch anders. Wer seine Ställe im Sinne der artgerechten Tierhaltung ausbaut, soll künftig weder einen neuen Bebauungs-, noch Vorhaben- oder Erschließungsplan vorlegen müssen. Schließlich müssen im Sinne jeglichen Tierwohls alle Ställe umgebaut werden, was das aktuelle Baugesetzbuch bei landwirtschaftlichen Betrieben eher verhindert als unterstützt.

Schlüsselministerium ist hier das Innenministerium von Horst Seehofer, dem das Baurecht aus dem Bundesumweltministerium mit der neuen Legislaturperiode zuteilwurde. Jetzt hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner ihren Koalitionskollegen für eine entsprechende Änderung gewinnen können.

Julia Klöckner teilte am Sonntag mit: „Mehr Tierwohl darf nicht an bürokratischen Hürden scheitern. Verbesserungen müssen wir erleichtern. Deshalb werden wir bestehende Vorschriften im Baugesetzbuch ändern. Wir müssen die Zielkonflikte zwischen Bau-, Umweltgesetzen und mehr Tierwohl lösen und den Bauernfamilien Planungssicherheit geben. Stallumbauten, die für mehr Platz und bessere Bedingungen sorgen, sollen für die Landwirte zukünftig ohne großen Aufwand umsetzbar sein.“

Horst Seehofer ergänzt: „Ein Teil der bestehenden Tierhaltungsanlagen im Außenbereich kann aufgrund der geltenden Rechtslage nicht ohne einen zeitaufwendigen Bebauungsplan oder einen Vorhaben- und Erschließungsplan modernisiert werden. Dies führt dazu, dass Verbesserungen dieser Anlagen, die dem Tierwohl dienen, unterbleiben, obwohl die Betreiber sie gern vornehmen würden. Daher wird das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zeitnah einen Gesetz­entwurf zur Änderung des Baugesetzbuches vorlegen, um Änderungen bestehender Tier­haltungsanlagen im Außenbereich, die dem Tierwohl dienen, zu privilegieren, wenn die Änderungen nicht zu einer Vergrößerung des Tierbestandes führen. Dies entspricht einem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag.“

roRo

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