Klon-Frage vervollständigt die Novel-Food-Verordnung

Landwirtschaft

Lebensmittel von Klon-Nachfolgern noch offen

Die EU hatte sich im Rahmen der Novel-Food-Verordnung um das Thema Klonen gedrückt und schließlich abgetrennt. Es war keine gemeinsame Stellungnahme zu finden. Das hat die EU-Kommission in dieser Woche nachgeholt. Drei Rechtsakte sollen den Europäern künftig Rechtssicherheit beim Thema Klonen geben. Das Klonen von Tieren in der EU wird auch für die Forschung, der Erhaltung seltener Arten oder aus medizinischen Gründen verboten. Ebenso dürfen Lebensmitteln von geklonten Tieren nicht in den Verkehr gebracht werden.

EU-Verbraucherschutzkommissar Tonio Borg erklärte: „Die heute vorgelegten Vorschläge über das Klonen von Tieren gehen auf realistische und praktische Weise auf Tierschutzanliegen ein, aber auch darauf, wie die Verbraucher Lebensmitteln von Klontieren gegenüberstehen. Die Änderungen in Bezug auf neuartige Lebensmittel werden zu einem effizienteren System führen. Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU werden in den Genuss einer breiten Auswahl an Lebensmitteln kommen und es wird ein günstiges Umfeld für die europäische Lebensmittelindustrie geschaffen.“ Parlament und Rat werden darüber beraten. Mit der Einführung der Rechtsakte ist nicht vor 2016 zu rechnen.

Der Deutsche Bauernverband verweist darauf, dass Landwirte keine Nutztiere klonen. Das Verbot des Klonens würde keine Veränderung bringen und konventionelle Zucht sei leistungsfähig und nachhaltig.

Eine Absage an das Klonen klingt anders. Lebensmittel von Nachfahren geklonter Tiere müssten wegen mangelnder Umsetzbarkeit nicht gekennzeichnet werden. In der Nachkommengeneration unterscheiden sich Lebensmittel nicht nach geklonter oder natürlicher Elterngeneration.

Dieses Hintertürchen kritisiert Martin Häusling, Europaabgeordneter der Grünen. „Fleisch, Käse oder Milch aus späteren Generationen aber haben auf dem europäischen Markt genauso wenig verloren wie die Klontiere selbst“. Das nicht zu verbieten würde das Klonen in der ersten Generation unterstützen. Häusling sieht im Fehlen in der EU-Formulierung die Spuren der „US-amerikanischen Konzerninteressen“, die solche Produkte über das transatlantische Abkommen auf den europäischen Markt bringen wollten.

Lesestoff:

Zuchtvorteil kontra ethische Bedenken

Roland Krieg

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