Klon-Verordnung statt Klon-Richtlinie

Landwirtschaft

Europaparlament will umfassendes Klon-Verbot

Das Thema Klonen von Nutztieren wird von den EU-Ausschüssen für Landwirtschaft und Umwelt gemeinsam bearbeitet [1]. Nach der letzten gemeinsamen Sitzung im Februar, tagten beide Ausschüsse am Donnerstag in Brüssel erneut. Ein bisschen feilen müssen die beiden Berichterstatterinnen an ihren mündlichen Ausführungen noch. Beim Klonen werden weder Gene hinzugefügt noch entfernt, noch kann alleine durch das „kopieren“ des Gensatzes ein risikogefährlicheres Produkt entstehen.

Aber sonst gehen die Italienerin Giulia Moi (EFD) und die deutsche Renate Sommer (CDU) in die Vollen. Während die EU-Kommission das Thema in zwei Richtlinien behandeln will, schlagen die Parlamentarier eine einzige Verordnung vor. Die Kommission wähnt sich auf der rechtlich sicheren Seite, wenn sie die Thema Klonen und Vermarktung separat bearbeitet und will mit Richtlinien auskommen. Demgegenüber sind die Berichterstatterinnen sicher, dass eine Fassung ausreicht und eine Verordnung den Wünschen der Bürger am nächsten kommt.

Konträr sind auch die Ansichten, welche Tiere nicht mehr geklont werden dürfen. Die Kommission will das Verbot „vorläufig“ und für die Fleischproduktion aussetzen, die Parlamentarier ein unbefristetes Verbot für alle Nutztiere inklusive Fische und Geflügel durchsetzen. Daciana Octavia Sarbu aus Rumänien, stellvertretende Vorsitzende des Umweltausschusses (SPD), plädiert auch für ein Klonverbot von Sporttieren.

Renate Sommer appelliert an die Einigkeit im Parlament, weil Kommission und Rat das Thema weniger stringent auslegen wollen. Nicht nur, weil die Mehrheit der Bürger und die Mehrheit des Parlaments gegen das Klonen sind, sondern, weil ein bedrohlicher Flickenteppich verhindert werden soll, würde jedes Land individuell entscheiden, wie es derzeit bei der Gentechnik umgesetzt wird. Die Einigkeit sei aber auch notwendig, um bei den Verhandlungen beim EU-USA-Freihandelsabkommen nicht bei den versprochenen Standards einzuknicken, mahnt Martin Häusling (Grünenfraktion). Er ist sicher, dass auch bei Nachkommen eine Identifizierung und daher das Ziel der Rückverfolgbarkeit technisch lösbar sei.

Das ist einer der großen Knackpunkte, der durch die ALDE-Fraktion im Parlament offenbar wird. Da der Genotyp identisch kopiert wird, sind Nachweise für Nachkommen äußerst schwierig. Da keine Fremdgene eingefügt werden, wird auch nicht mit Markern gearbeitet. Weil in den USA, Kanada, Argentinien, China und Brasilien wertvolle Zuchttiere geklont werden, werden weder eine Richtlinie noch eine Verordnung das Klonen von Europa fern halten, warnte Susanne Melior aus Brandenburg (SPD).

Die Liberalen fürchten wegen dieser Schwierigkeiten, dass nur ein Importstopp Klontiere und Reproduktionsmaterial wie Eizellen und Sperma der EU fern halten kann. Daher gehen Ulrike Müller (Deutschland) und Fredrick Federley (Schweden) der Parlamentsvorschlag zu weit. Für beide ist der Kommissionsvorschlag eine bereits ausbalancierte Regelung.

Es droht ein langer Diskussionsprozess zu werden, der am Ende Unzufriedene hinterlässt. Die Ansichten gehen schon darüber auseinander, wo Klonen aufhört: Das Genom eines geklonten Zuchtbullen ist nach der Befruchtung einer Kuh nur noch zur Hälfte im Kalb vorhanden. Das wiederum wird später schon wieder konventionell gekreuzt. Der Anteil des ursprünglichen Genmaterials verringert sich von Generation zu Generation: wo ist die Grenze für „verbotene Nachkommen“ zu setzen? Die Spanierin Pilar Ayuso (SPD) kennt die einfachste Lösung, die auch den Verbraucherwünschen entspräche: „Die Klonpraxis soll ganz verboten werden.“

Lesestoff:

[1] Wofür ist das Klonen von Tieren gut?

Roland Krieg

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