Klonen rigoros abgelehnt

Landwirtschaft

Aus Klonrichtlinie wird Klonverordnung

Die erste Abstimmung in der gemeinsamen Sitzung von Agrar- und Umweltausschuss des Europaparlaments war am Mittwoch die wichtigste. Eine Mehrheit stimmte der Änderung des Kommissionsvorschlages, eine Richtlinie zum Thema Klonen zu verabschieden, in eine Verordnung zu. Damit war der Weg frei für ein umfangreiches Klonverbot, wie es die deutsche Berichterstatterin Renate Sommer formulierte. Man könne nicht gegen das Klonen sein, aber Produkte von geklonten Tieren importieren wollen. „Wir fordern sehr strikte Regeln.“ Es gehe um den Schutz von Tieren und den Schutz der menschlichen Gesundheit. Damit entfällt die Alternative für eine weniger restriktive Regelung wie das Kennzeichnen von Lebensmitteln geklonter Tiere – was bedeutet, dass die EU nun prüfen muss, wie bei den Importen die Rückverfolgbarkeit auf einen möglichen Klon geregelt werden kann. Neu aufgenommen wurde der Vorschlag einer Zertifizierung des Exporteurs. Nicht nur die Tiere, sondern auch Reproduktionsmaterial müsse dieses Zertifikat erhalten. Wegen der Gesundheitsgefährdung sei das WTO-konform. Das Verbot gilt für alle Tiere, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden. Ausnahmen sind nur für Forschungstiere und für die Erhaltung einer bedrohten Art zulässig.

Strikt sind auch die Regeln für die Nachkommen. Die leiden zwar nicht unter den hohen Mortalitätsraten geklonter Tiere, setzen aber ein geklontes Elternteil voraus. Nachfahren von geklonten Tieren werden als solche definiert, wenn mindestens ein Ahnenteil geklont wurde.

Während die Kommission ein zeitlich befristetes Klonverbot wollte, haben sich die Parlamentarier für ein unbefristetes entschieden.

Die Europaabgeordnete Susanne Melior (SPD) ist zufrieden: „Wir haben den halbherzigen Vorschlag der Europäischen Kommission deutlich verbessert. Wenn die Verbraucher kein Klonfleisch wollen, dann reicht es nicht, nur das Klonen zu verbieten – niemand würde ein teures Klontier schlachten. Klonfleisch und Klonmilch sind nun vom Tisch, denn wir haben ja jetzt zusätzlich die Vermarktung der Nachkommen verhindert.“

Zufrieden ist auch Martin Häusling (Grüne). Eine Richtlinie hätten die Mitgliedsstaaten selbst ausgestalten können. „Mit dem klaren Verbot können sie sich darauf verlassen, dass sich in ihren Lebensmitteln weder geklonte Tiere noch deren Nachkommen finden. Klonen widerspricht Tier- und Verbraucherschutz. Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass bei geklonten Tieren große Probleme auftreten. Fehlgeburten und andere Komplikationen sind an der Tagesordnung. Außerdem ist noch ungeklärt, welche Auswirkungen geklonte Lebensmittel auf unsere Nahrungsmittelsicherheit haben können.“

Der Vorschlag wird voraussichtlich im September im EU-Parlament abgestimmt.

Roland Krieg

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