Knickschutz in Schleswig-Holstein

Landwirtschaft

SH regelt Ausgleich bei Knick-Verlegung

Im 18. und 19. Jahrhundert wurden die Knicks in Schleswig-Holstein angelegt und sind heute ein prägendes Landschaftsbild. Sie bieten Windschutz, Schutz der Böden und Kulturen vor Austrocknung und Wassererosion, liefern Brennmaterial und bieten 9.000 Tier- und Pflanzenarten Raum.

Um die Knicks besser zu schützen hat Schleswig-Holstein die Biotopverordnung geändert. „Knicks leiden unter der immer intensiveren Nutzung von Flächen“, erklärte Landwirtschaftsminister Robert Habeck. Die neue Biotopverordnung ist seit dem 01. Juli 2013 gültig.

Um Knicks und landschaftsprägende alte Bäume zu schützen, sind verbindliche Ausgleichsregelungen bei einer Knickverlegung eingeführt worden. Dazu gehört ein 50 Zentimeter breiter Saumstreifen, auf dem keine Kulturpflanzen angebaut werden dürfen. Das Ausbringen von Dünger und Pflanzenschutzmittel ist ebenfalls verboten. Um den Knickwall zu schützen ist auch das Pflügen auf dem Saum verboten. Ein schräger, seitlicher Rückschnitt der Knickgehölze über dem Saumstreifen soll einzelne Zweige als wichtige Nahrungsgrundlage und Lebensraum für Insekten und Vögel erhalten.

Verlegt werden dürfen Knicks nur noch in Ausnahmefällen und markante Bäume im Gehölz müssen künftig stehen bleiben.

Mit der Änderung der Biotopverordnung setzt das Land eine Bestimmung des Landtages um, die Knicks im Sinne des Naturschutzes besser zu fördern.

roRo

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