Koalition mit neuen Tierschutzvorschriften

Landwirtschaft

Pelztiere, trächtige Kühe und Wiederkäuerfett

Mit einem Gesetz will die Koalition drei strittige Fragen bei der Tierhaltung und Fütterung beenden.

Pelztierhaltung

Das Leid der chinesischen Nerze und Marderhunde  in engen und verschmutzten Käfigen ist bekannt. Doch auch in Deutschland gehaltenen Pelztieren geht es nicht viel besser. Im Rahmen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sind zwar 2011 Mindestanforderungen für die Haltung von Pelztieren festgelegt, doch muss die Bundesregierung zugeben, dass die Mehrheit der Pelztierhalter sie nicht einhält. Zudem sind die Parameter Käfiggröße und Mindestfläche je Tier in der Zwischenzeit gutachterlich verschärft worden. In Großbritannien, Österreich, Slowenien und Kroatien dürfen bereits keine Pelztiere mehr gehalten werden. Das geht der Bundesregierung zu weit. Sie will die Erlaubnis der Pelztierhaltung für die Halter eine vorläufige Erlaubnis umwandeln. Eine Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Tiere  nicht der Natur entnommen wurden und die Haltungsanforderungen eingehalten werden. Die Erlaubnis kann auch nachträglich widerrufen werden.

Schlachtung trächtiger Tiere

Die Schlachtung trächtiger Tiere wird derzeit rechtlich nirgendwo geregelt, aber hoch emotional debattiert. Auch wenn die genauen Zahlen nur vage Größenordnungen anzugeben vermögen, ist es alles andere als ein Einzelfall [1]. Da Feten ab dem letzten Drittel der Gravidität Schmerzen empfinden können, soll eine Schlachtung erst nach der Geburt vorgenommen werden. Das wird jetzt mit Ausnahmenfällen, wie die Nottötung oder Notschlachtung auf dem Betrieb künftig geregelt.

Wiederkäuerfett

Paragraf 18 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches verbietet das Verfüttern von Fetten aus Geweben warmblütiger Landtiere und von Fischen sowie von Mischfuttermitteln, die diese Bestandteile enthalten. Hintergrund sind die BSE-Erkrankungen von Rindern gewesen. Sowohl das Bundesinstitut für Risikobewertung /BfR) als auch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) sehen genauso wie die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA kein Risiko mehr durch die Verfütterung. Deshalb wird die Vorschrift aufgehoben.

Lesestoff:

[1] Gutes Management gegen Schlachtung gravider Rinder: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/schlachtung-von-graviden-rindern.html

roRo

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