Koexistenz von Vogel und Vieh

Landwirtschaft

ELER-Projekt Bio im Biosphärenreservat

Das ELER-Projekt des Monats in Brandenburg ist die MURI GmbH, die mit Hilfe des Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes in Lübben Rinderhaltung mit dem Naturschutz unter einen Hut bringt. Schon seit 1996 bewirtschaftet die Firma Flächen im Biosphärenreservat Spreewald nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus. Das bedeutet eine späte und eingeschränkte Grünlandnutzung für die Futterversorgung. Dafür bekommt der Betrieb finanzielle Unterstützung.

Wiesenbrütern Vorrang geben
„Damit unterstützen wir als Agrarministerium wichtige Anliegen, die gerade den Naturschützern in dieser Region besonders am Herzen liegen“, so Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger: „Weil die Landwirte sich darauf einlassen, ihr Feuchtgrünland erst später zu nutzen, werden die Nistplätze für die Wiesenbrüter, von denen zum Beispiel Feldlerche, Kiebitz, Schafstelze, Rotschenkel, Schild- oder Teichrohrsänger auf der Roten Liste der gefährdeten Arten verzeichnet sind, besser geschützt. Der Vogelnachwuchs findet gerade in den ersten Wochen optimale Bedingungen.“
Die MURI GmbH bewirtschaftet 1.325 Hektar Fläche. Auf den Äckern werden Winterroggen und Lupine für den Verkauf produziert. Immerhin 1.000 Hektar sind Grünland. Die Wiesen liegen zu 90 Prozent in Schutzzonen des Biosphärenreservats Spreewald. Das bedeutet Nutzungseinschränkungen: Fläche darf nicht umgebrochen und zu Acker werden.
Pflanzenschutzmittel und synthetischer Dünger sind tabu. Mutterkuhhaltung und ökologischer Landbau sind in so einer Gegend die Alternative. Die Kälber bleiben bis zum letzten Tag, also sieben bis acht Monate, bei ihrer Mutter. Das tut nicht nur den Tieren und der Fleischqualität gut – auch ein Stück gewachsener Kulturlandschaft wird durch die extensive Form der Rinderhaltung bewahrt.
Die 600 Mutterkühe mit ihren Kälbern und zwölf Deckbullen werden auf verschiedenen Weidestandorten in neun Herden gehalten.
Im Winter stehen die Tiere in ihren Herden in Laufställen mit Auslauf auf dem sieben Hektar großen Gelände am Stadtrand von Lübben. Zu fressen bekommen die Bio-Rinder Heu, Grassilage von eigenen Grünflächen und Kraftfutter aus eigenem Getreide.

Wiesenbrüter auf nassen Grünlandstandorten
„Von den bewirtschafteten Flächen“, führt der Geschäftsführer der MURI GmbH Jürgen Piesker aus, „werden freiwillig seit über zehn Jahren 45 Hektar erst nach dem 16. Juni beziehungsweise dem 1. Juli genutzt. Erst machen wir spätes Heu, ab Mitte September wird die Fläche als Weideland genutzt.“ Dadurch können Wiesenbrüter, die eine enge Bindung an offene, häufig feuchte bis nasse Grünlandstandorte haben, geschützt nisten und werden so teilweise überhaupt erst wieder gesichtet. Damit steht die MURI GmbH nicht nur für ein ausgezeichnetes und nachhaltiges Betriebskonzept zum ökologischen Landbau, sondern auch für eine sehr gute Zusammenarbeit mit den Naturschutzbehörden vor Ort. Arnulf Weingardt vom Biosphärenreservat Spreewald betont: „Hier wird auf den Flächen Feuchtgrünland naturschutzgerecht bewirtschaftet – besser geht es nicht!“
Die jährlich durchgeführten Verwaltungskontrollen erfolgen bei Agrarumweltmaßnahmen bei allen Antragsstellern durch den Abgleich der beantragten Flächen mit dem Flächenreferenzsystem. Vor-Ort-Kontrollen mit einer Vermessung der Flächen und Prüfung der Einhaltung der Zuwendungsvoraussetzungen werden jährlich bei mindestens 5 Prozent der Antragsteller durchgeführt.

Fördermittel
Die Fördermittel für den ökologischen Landbau sowie die späte und eingeschränkte Grünlandnutzung sind freiwillige Agrarumweltmaßnahmen. Sie werden für einen Fünfjahreszeitraum bewilligt und jährlich ausbezahlt. Anträge werden mit den jährlichen Agrarförderanträgen gestellt. Der ELER-Anteil an den Fördersummen beträgt für Brandenburger Flächen 80 Prozent. Die MURI GmbH erhält in der Maßnahme ökologischer Landbau für Dauergrünland 131 Euro pro Hektar, für Ackerland 137 Euro pro Hektar und 75 Euro pro Hektar für die späte und eingeschränkte Grünlandnutzung gemäß Nutzungsplan. Grundlage der Förderung sind die Richtlinien zu Agrarumweltmaßnahmen: Ökologischer Landbau (Kulturlandschaftsprogramm – KULAP - 2007) sowie die späte und eingeschränkte Grünlandnutzung gemäß eines vorgeschriebenen Nutzungsplans (KULAP 2007).

MIL / roRo

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