Koexistenz zwischen Fisch und Fleisch

Landwirtschaft

Korrekturen im Gentechnikgesetz

> Am Freitag hat der Bundestag in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikgesetzes verabschiedet. Grundsätzlich enthält das Gesetz eine Reihe an Verfahrenserleichterungen für die Anwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in geschlossenen Systemen und erleichtert damit vor allem die Anwendung in Bereichen der so genannten ?Weißen Biotechnologie?. Verbraucherministerin Renate Künast betonte im Bundestag, dass Deutschland gerade auf diesem Gebiet wissenschaftlich und wirtschaftlich eine außerordentlich starke Position einnehme. (Herd-und-Hof.de vom 13.12.2004).
Für die ?Grüne Gentechnik? gibt es eine Änderung im Standortregister. Die Öffentlichkeit kann dann über die Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) einsehen, in welcher Gemeinde und in welcher Gemarkung GVO angebaut werden. Genaue Flurstücksbezeichnungen und persönliche Daten werden die zuständigen Länderbehörden nur denjenigen zugänglich machen, die ?ein berechtigtes Interesse? nachweisen können. Das gilt für Nachbarn und Imker. Das Gesetz schaffe Rechtsklarheit für die Anwender der GVO und gleichzeitig für Landwirte und Verbraucher, die auf den Einsatz von gentechnisch veränderten Produkten verzichten wollen. Immer mehr Landeskirchen, so die Ministerin, verankern gentechnikfreien Anbau in ihre Pachtverträgen. (Herd-und-Hof.de vom 20.01.2005).

DBV begrüßt die Veränderungen
Als kleine Schritte in die richtige Richtung bewertet der Deutsche Bauernverband (DBV) die Änderungen, die ein Ausdruck des grundsätzlichen Reformbedarfes seien. DBV Generalsekretär Dr. Helmut Born sieht in den Regeln des Standortregisters ?einen kleinen aber wichtigen Beitrag zum Frieden auf den Dörfern?. Im Rahmen von Versuchsvorhaben wird es nicht weiterhin zu mutwilligen Zerstörungen kommen, zeigt sich Born optimistisch. Verhandlungsbedarf sieht der DBV jedoch noch bei der Haftung, die als verschuldensunabhängig und gesamtschuldnerisch festgeschrieben, nicht akzeptabel sei. Born verweist auf die Haftungsfondsmodelle in Dänemark und den Niederlanden.
Einsatzpotenzial für die grüne Gentechnik sieht der DBV im Markt der nachwachsenden Rohstoffe, der ?unbestritten als Jobmotor anzusehen ist?. Forschung und Einsatz der Gentechnik können hier als Initialzündung wirken.

Keine Koexistenz
Ein Nebeneinander zwischen GVO- und gentechnisch unverändertem Anbau wird kaum noch gesehen. Zwar spiegelt das Wort ein friedliches Nebeneinanderbestehen gegensätzlicher Interessen wieder, aber die Fronten sind verhärtet. Greenpeace sieht in dem weniger öffentlichen Register ?langfristig das Ende des Registers?, so Gentechnikexperte Henning Strodthoff. Die Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Angelika Zahrnt sieht die ?Informationsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger? angegriffen. Sie fürchtet die schleichende genetische Verunreinigung der konventionellen und ökologischen Landwirtschaft.
Ohne diese Einschränkungen wäre aber das Gesetz wohl am Widerstand der Opposition gescheitert. Ob das ein Nachgeben des Ministeriums auf den Druck der Biotechnologie-Lobby ist, wie es die taz formulierte, oder eine Adaption an die Realität? bleibt Interpretationsangelegenheit.

VLE

Zurück