Kommission vs. Agrarminister
Landwirtschaft
Lokales Schlachten und Tiergesundheitsrichtlinie
Diesen Montag offenbarten die EU-Mitgliedsländer beim EU-Agrarrat in Luxemburg Schwächen ihrer Verwaltungen.
Damit kleine Schlachthöfe Geflügel und Hasen zum Teil als regionale Spezialität mit geringeren hygienischen Sicherheitsstandards in den ländlichen Regionen weiter arbeiten durften, hatte die Kommission Ausnahmen zugelassen. Die Ausnahmen enden am 31. Dezember 2020. Frankreich hat mit Ländern wie Finnland, Rumänien. Lettland, Tschechien und Litauen den Antrag gestellt, die Ausnahmegenehmigung zu verlängern. Finnlands Jari Leppä plädierte sogar für eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung.
Rumänien folgte mit einem Antrag zur Verschiebung des EU-Tiergesundheitsgesetz 2016/429 um ein Jahr. Das soll am 31. April 2021 in Kraft treten. Etliche Länder, wie auch Frankreich und die Niederlande hatten sich dem Wunsch angeschlossen, weil die Verwaltungen die Umsetzung delegierter Rechtsakte pandemiebedingt nicht rechtzeitig schaffen würden.
Beide Anträge stießen bei EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides auf Ablehnung. Die Kommission sehe nach 16 Jahren Übergangszeit für kleinere Schlachtereien keine Möglichkeit mehr, die Ausnahmen zu verlängern. Das müsse über den üblichen Gesetzgebungsweg erfolgen. Die Verschiebung des EU-Tiergesundheitsgesetzes würde andere Verordnungen und Richtlinien wie beispielsweise die für Kontrollen ebenfalls beeinträchtigen. Fünf Jahre nach der Verabschiedung sollten die Länder das Gesetz annehmen können. Kein delegierter Rechtsakt war für die Länder überraschend und unvorbereitet, sagte Kyriakides. Die Kommission will jedoch die nächsten Schritte prüfen.
Durchgesetzt hingegen haben sich die EU-Länder bei der Verschiebung der Öko-Verordnung um Jahr. Sie tritt erst am 01. Januar 2022 in Kraft. Vor allem die deutschen Anbauverbände hatten über das Bundesagrarministerium Druck gemacht, weil sie eine gründlichere Vorbereitung bräuchten.
Ein weiteres großes Thema sind die Fangquoten für die Ostsee gewesen. Zwar hat die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) den nachhaltigen Fischfang eingeführt, aber viele Bestände brauchen deutlich mehr Zeit, sich zu erholen. Die Kommission hatte für die östliche Ostsee die Fangquoten für Dorsch um 92 Prozent reduzieren wollen. Die Länder haben sich auf 70 Prozent Reduktion geeinigt. Bei Sprotte und Scholle sollten keine höheren Fangquoten festgelegt werden, da beide Fischarten oft als Beifang mit in die Netze gehen. Die EU-Länder haben sich auf eine Steigerung von fünf und sechs Prozent geeinigt [1].
Lesestoff:
[1] Ostseedorsch bleibt in Gefahr https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/ostseedorsch-bleibt-in-gefahr.html Studie zu Kontrollen in der Fischerei: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/fischereikontrollen-verbessern.html
Roland Krieg
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